Antrag auf Fahrschulerlaubnis
Voraussetzungen für die Antragsstellung:
- Die Räumlichkeiten der künftigen Fahrschule befinden sich im Landkreis Ravensburg.
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Sie haben diejenige Fahrerlaubnis, für welche Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen.
- Sie waren für mindestens 2 Jahre hauptberuflich im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als Fahrlehrer/in tätig.
- Sie haben erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen.
- Sie haben einen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge.
Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.
Erforderliche Unterlagen:
Bei gemeinsamer Nutzung durch zwei oder mehrere Fahschulen zusätzlich:
- Nutzungsvertrag und Erklärung über die Unterrichtszeiten.
Bei Beantragung durch eine juristische Person zusätzlich:
- Auszug aus dem Handelsregister
- Bennenung einer handlungsbereichtigten Person der Firma
Bei Beantragung einer Zweigstelle:
- Formloser Antrag
- schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge für die beantragten Fahrerlaubnisklassen
- maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen bei einer natürlichen Person bei 102,00 €, bei einer juristischen Person bei 153,00 € und bei einer Zweigstelle 84,40 €.
Wichtige Hinweise:
Vor Erteilung der Fahrschulerlaubnis werden die Räumlichkeiten durch den Treuhandverein abgenommen. Die Gebühren hierfür sind von der Fahrschule zu tragen.