Antrag auf Fahrschulerlaubnis

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

  • Die Räumlichkeiten der künftigen Fahrschule befinden sich im Landkreis Ravensburg.
  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Sie haben diejenige Fahrerlaubnis, für welche Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen.
  • Sie waren für mindestens 2 Jahre hauptberuflich im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses als Fahrlehrer/in tätig.
  • Sie haben erfolgreich an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen.
  • Sie haben einen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge.

Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Kopie des Fahrlehrerscheins
  • Nachweis über mindestens 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer/in
  • Nachweis über fahrschulbetrieblichen Lehrgang
  • Erklärung, dass bisher keine Fahrschulerlaubnis erteilt wurde
  • Maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angabe der Ausstattung
  • Erklärung über vorhandene Lehrmittel
  • Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
  • Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
  • Führungszeugnis (direkt über die Behörde)
Bei gemeinsamer Nutzung durch zwei oder mehrere Fahrschulen zusätzlich:
  • Nutzungsvertrag und Erklärung über die Unterrichtszeiten.
Bei Beantragung durch eine juristische Person zusätzlich:
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Bennenung einer handlungsbereichtigten Person der Firma
Bei Beantragung einer Zweigstelle:
  • Formloser Antrag
  • schriftliche Erklärung, dass vorgeschriebene Lehrmittel zur Verfügung stehen
  • Aufstellung über Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge für die beantragten Fahrerlaubnisklassen
  • maßstabsgerechter Plan des Unterrichtsraumes mit Angaben zur Ausstattung

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen bei einer natürlichen Person bei 102,00 €, bei einer juristischen Person bei 153,00 € und bei einer Zweigstelle 84,40 €.

Wichtige Hinweise

Vor Erteilung der Fahrschulerlaubnis werden die Räumlichkeiten durch den Treuhandverein abgenommen. Die Gebühren hierfür sind von der Fahrschule zu tragen.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Fahrerlaubnis
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Frau Murawski
Tel.: 0751 85-1426
Fax: 0751 85-771426
Mail: h.murawski@rv.de

Frau Halm
Tel.: 0751 85-1429
Fax: 0751 85-771429
Mail: s.halm@rv.de