Erreichbarkeit und Abwesenheit

Grundsätzlich müssen Sie für das Jobcenter erreichbar sein. Wenn Sie jedoch verreisen, haben Sie zunächst weiterhin Anspruch auf Bürgergeld. Auch Ihr Krankenversicherungsschutz bleibt bestehen. Das gilt aber nur, wenn Sie sich insgesamt nicht mehr als 21 Tage im Jahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten (Das nennt man auch Ortsabwesenheit). Dabei zählt man auch Wochenenden oder Feiertage mit.

Voraussetzungen

Vor der Reise müssen Sie Ihre Ortsabwesenheit persönlich bei Ihrem Jobcenter beantragen. Erst wenn Ihr Jobcenter einverstanden ist und Ihrem Antrag zugestimmt hat, können Sie Ihre Reise antreten. Nur dann haben Sie weiterhin einen Anspruch auf Bürgergeld. Endet Ihre Ortsabwesenheit, müssen Sie sich umgehend beim Jobcenter zurückmelden.

In besonderen Fällen dürfen Sie bis zu 6 Wochen durchgängig von Ihrem Wohnort fernbleiben, ohne dass Sie Ihren Anspruch auf Bürgergeld verlieren. Informieren Sie sich hierzu gern bei unserem Jobcenter-Team. Bitte beachten Sie jedoch: Auch in diesem Fall erhalten Sie nach 21 Tagen keine Leistungen mehr.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Jobcenter
Verwaltungsgebäude Weingarten
Sauterleutestraße 34
Weingarten

Tel.: 0751 85-8000
Mail: jo@rv.de