Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
Bestimmte Industrieanlagen benötigen vor ihrer Errichtung und Inbetriebnahme eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Welche Anlagen dies sind regelt die 4. Bundesimmissionsschutzverordnung.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt andere behördliche Entscheidungen ein (z.B. Baugenehmigung). Davon ausgenommen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Abwassereinleitung oder die Benutzung eines Gewässers.
Bei besonders umweltrelevanten Anlagen ist im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeits(vor-)prüfung durchzuführen.
Auch die Änderung von Industrieanlagen ist genehmigungs- oder anzeigepflichtig.
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat am 24.05.2018 einen Leitfaden für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren veröffentlicht.
Erforderliche Unterlagen
Es gibt eine Reihe von Formblättern, die auf der Homepage der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg zu finden sind. Sie sollen der Antragstellerin oder dem Antragsteller eine Hilfe geben, die grundlegenden Daten zusammenzustellen. Gleichzeitig soll den Behörden die Prüfung erleichtert werden, um so zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens beizutragen.
- Beschreibung des Vorhabens, einschließlich Angaben zu Anlagenteilen, Verfahrensschritten, Stoff- und Produktdaten
- schematische Darstellung, Fließbilder
- Angaben zu möglichen Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs
- Angaben zu Sicherheits- und Schutzmaßnahmen (z.B. Emissionsminderungsmaßnahmen, vorgesehene Messungen, Arbeitsschutzmaßnahmen, Lärmschutzmaßnahmen)
- Angaben zu Emissionen und Immissionen (Prognose), z.B. von Luftschadstoffen, Lärm
- Angaben zu Abfällen und Abwässern
- Bauvorlagen: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung (Vordruck), Darstellung der Grundstücksentwässerung, eventuell bautechnische Nachweise (bei bautechnischer Prüfung)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig sein.