Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

Die Hilfe zur Pflege ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung. Sie ist auch für Personen, die nicht pflegeversichert sind. Die Hilfe zur Pflege übernimmt Kosten, die man mit der gesetzlichen Pflegeversicherung allein nicht decken kann. Die Hilfe deckt entsprechend den Pflegebedarf von Personen, die nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind.

Hilfe zur Pflege können Sie erhalten für:

  • häusliche Pflege, 
  • Hilfsmittel,
  • teilstationäre Pflege,
  • Kurzzeitpflege,
  • Verhinderungspflege
  • oder stationäre Pflege (zum Beispiel in Pflegeheimen).

Voraussetzungen

  • Sie müssen erheblich oder in einem höheren Maß pflegebedürftig sein. Das richtet sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie können aber auch dann Leistungen bekommen, wenn ein geringeres Pflegebedürfnis über einen kürzeren Zeitraum besteht.
  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um die Kosten der Pflege zu decken. Auch Einkommen und Vermögen von unterhaltspflichtigen Angehörigen reichen nicht aus, um die Kosten zu decken. Zu den unterhaltspflichtigen Angehörigen zählt zum Beispiel Ihr/e nicht getrennt von Ihnen lebende/r Ehegatte/Ehegattin oder Lebenspartner/in.
  • Leistungen der Pflegeversicherung stehen Ihnen nicht zu oder sie stehen Ihnen zwar zu, sie reichen aber nicht aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über das Einkommen (zum Beispiel Renten)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Sparguthaben, Lebensversicherung)
  • Nachweise über die Ausgaben (zum Beispiel Mietvertrag, Heizkosten, Hausnebenkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge, Aufwendungen für die pflegerische Versorgung)
  • aktuelle Kontoauszüge
  • Nachweise über die Pflegebedürftigkeit (zum Beispiel Einstufungsbescheid der Pflegekasse, ärztliches Attest)
  • Nachweis über den pflegerischen Bedarf (zum Beispiel Kostenvoranschlag des Pflegedienstes oder aussagekräftige Stellungnahme über Pflegebedürftigkeit)

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
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Gartenstraße 107
Ravensburg

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