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Rinderhaltung

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Rinderhaltung.

Formulare zur Anmeldung der Rinderhaltung, Informationen zur Tierkennzeichnung und zu den rechtlichen Grundlagen der Rinderhaltung finden Sie im Bereich Veterinärwesen.

Milchviehhaltung - Fachtagung am 31. Januar 2025

Am Freitag, 31. Januar 2025  fand unsere traditionelle Fachtagung für Milchviehhaltende statt. Das Programm sowie die Vorträge der einzelne Referierenden können Sie unten herunterladen.

HIT Meldung nach Tierarzneimittelgesetz

Seit 1. Januar 2023 gilt das neue Tierarzneimittelgesetz auch für Milchkühe. Bis 14. Januar 2023 hätten Milchviehhalter/innen die Nutzungsart „Milchrind“ melden müssen. Haben Sie dies bereits erledigt, gilt es weitere Fristen zu beachten.

Bitte melden Sie Ihre Tierbewegungen für das 2. Halbjahr 2024 bis zum 14. Januar 2025.
Ab 1.2.25 können Sie dann Ihre betriebliche Therapiehäufigkeit in HIT einsehen oder Sie haben angegeben, dass sie per Post oder Mail darüber informiert werden möchten.

Eine Anleitung zur Vorgehensweise in HIT finden Sie hier. (PDF,215 KB) 

Am 15. Februar 2025 wurden die Kennzahlen 1 und 2 veröffentlicht. Bis zum 1.3. sind sie verpflichtet Ihre betriebliche Therapiehäufigkeit (bTH) mit diesen Kennzahlen zu vergleichen und zu dokumentieren.

Die Anleitung finden sie hier. (PDF,596 KB)

Überschreitet die bTH die Kennzahl 1 muss eine Tierärztin/ein Tierarzt hinzugezogen werden und gemeinsam geprüft werden, welche Gründe zu dieser Überschreitung geführt haben können und wie die Behandlung mit Antibiotika verringert werden kann.
Liegt die bTH über der Kennzahl 2, müssen Sie auf Grundlage einer tierärztlichen Beratung einen Maßnahmenplan erstellen und diesen an das zuständige Veterinäramt übermitteln.

Die Frist der Vorlage ist der 1.4.2025

Den Maßnahmenplan finden Sie hier (PDF,88 KB).

Alle Anleitungen gebündelt finden Sie in folgender Präsentation:
Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zum 01.01.2023 - Frau Linda Weigele, Landwirtschaftsamt Ravensburg (PDF,1,7 MB)

Änderung bei der Kälberhaltung ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelungen für die Kälberhaltung sowie den Kälbertransport.
Die Regelungen haben wir für sie in einem Merkblatt (PDF,158 KB) übersichtlich zusammengestellt.

Weiterführende Informationen und Downloads

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Landwirtschaftsamt
Verwaltungsgebäude Ravensburg
Raueneggstraße 1/1
Ravensburg

Frau Ruopp
Tel.: 0751 85-6138
Fax: 0751 85-776138
Mail: b.ruopp@rv.de