Kinderschutz
Für einen wirksamen Kinderschutz braucht es ein starkes und verlässliches Netzwerk. Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien dabei, Sicherheit, Gesundheit und eine positive Entwicklung zu gewährleisten. Wir möchten Familien frühzeitig beraten, Belastungen rechtzeitig erkennen und gemeinsam passende Hilfen entwickeln.
Erhalten wir Hinweise darauf, dass das Wohl eines Kindes gefährdet sein könnte, prüfen wir die Situation sorgfältig. Dabei suchen wir zunächst das Gespräch mit den Eltern und den beteiligten Fachkräften. Gemeinsam erörtern wir, welche Unterstützung nötig ist und welche Maßnahmen dazu beitragen können, das Kind bestmöglich zu schützen.
Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Schulen, Kindertageseinrichtungen, Ärztinnen und Ärzten, Beratungsstellen sowie weiteren Fachkräften ist dabei sehr wichtig. Durch den fachlichen Austausch können wir Beobachtungen umfassend einordnen, mögliche Risiken besser einschätzen und geeignete Unterstützungsangebote vermitteln. Jede Fachkraft trägt in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich dazu bei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.
Kinderschutzbroschüre
Die Broschüre richtet sich an Fachkräfte im Landkreis und soll ihnen mehr Handlungssicherheit im Kinderschutz geben. Als Ergänzung zu den regelmäßig stattfindenden, kostenfreien Online-Informationsveranstal-tungen bietet sie einen kompakten Überblick über wichtige Grundlagen, Handlungsschritte und Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Broschüre enthält Informationen zu:
- gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung
- dem Vorgehen bei einem entsprechenden Verdacht
- den Kontakten des regionalen Netzwerks
- den gesetzlichen Grundlagen
- weiterführenden Informations- und Unterstützungsangeboten
Bestellen Sie die Broschüre bequem über das Bestellformular oder als Datei (PDF,1,2 MB).
IeF-Beratung - Insoweit erfahrene Fachkraft
Wir nehmen Beratungsanfragen nur entgegen, wenn Sie unter den hier angegebenen Telefonnummern angerufen haben!
Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Eine IeF ...
Wer ist angesprochen?
- Fachkräfte der Jugendhilfe nach § 8a SGB VIII
- Personen, die beruflich mit Kindern in Kontakt stehen (§ 8b SGB VIII)
- Beratung von Berufsgeheimnisträgern (§ 4 KKG)
Vorgehen bei Verdacht:
- Informationsgewinnung: Zunächst werden alle relevanten Informa-tionen über die Situation des Kindes oder Jugendlichen gesammelt. Dies kann Gespräche mit dem Kind, den Eltern, anderen Bezugspersonen oder Fachkräften umfassen.
- Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte: Die Risikoeinschätzung erfolgt im Team. Mehrere Fachkräfte bringen ihre Expertise ein, um eine fundierte Einschätzung zu treffen.
- Die insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) wird beratend hinzugezogen. Dabei bleiben alle personenbezogenen Daten der Klienten anonym.
- Nach sorgfältiger Prüfung aller Informationen und Beratung wird eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen.
Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
"Kindeswohlgefährdung" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der individuell im konkreten Einzelfall zu bestimmen ist. Eine allgemein-gültige Definition gibt es nicht, da jede Situation einzigartig ist und sorgfältig fachlich geprüft werden muss.
Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt dann vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Informationsveranstaltungen Kinderschutz
Veranstaltung für Fachkräfte
Kindeswohlgefährdung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der individuell im konkreten Einzelfall zu bestimmen ist. Eine allgemeingültige Definition gibt es nicht, da jede Situation einzigartig ist und sorgfältig fachlich geprüft werden muss. Die Veranstaltung vermittelt fachliche Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und Handlungssicherheit im Umgang mit Kindeswohlgefährdung.
Termine:
21. Oktober 2026 von 13:30 bis 15:00 Uhr - online
Anmeldung: Informationsveranstaltungen zum Kinderschutz - 21. Oktober 2026
02. Februar 2027 von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr – online
Anmeldung: Informationsveranstaltung zum Kinderschutz - 02.02.2027
14. April 2027 von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr – online
Anmeldung: Informationsveranstaltung zum Kinderschutz - 14.04.2027
16. Juni 2026 von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr – online
Anmeldung: Informationsveranstaltung zum Kinderschutz - 16.06.2027
30. September 2027 von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr – online
Anmeldung: Informationsveranstaltung zum Kinderschutz - 30.09.2027
07. Dezember 2027 von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr – online
Anmeldung: Informationsveranstaltung zum Kinderschutz - 07.12.2027
Die Informationsveranstaltung richtet sich an im Landkreis Ravensburg tätige Fachkräfte. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich an Frau Neusch wenden: E‑Mail g.neusch@rv.de; Telefonnummer: 0751 85 3215


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