Wichtige Informationen:
Fragen zum Sachstand oder Nachfragen, ob Unterlagen eingegangen sind, können wir aktuell nur sehr eingeschränkt beantworten, weil wir sehr viele Anträge bearbeiten. Wir bitten Sie, von Rückfragen dieser Art abzusehen. Sollten Sie Auskünfte zum Einbürgerungsverfahren benötigen, so kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter einbuergerung@rv.de. Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Bearbeitungszeit ungefähr 24 Monate beträgt. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld.
Wenn Sie anrufen möchten, achten Sie bitte auf die Buchstabenaufteilung. Bitte rufen Sie die Person an, die für den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens zuständig ist.
Quick-Check:
Bevor Sie den Antrag stellen, nutzen Sie bitte zunächst den Quick-Check. Damit können Sie bequem und schnell feststellen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Auf der Webseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, erhalten Sie einen Überblick über die Voraussetzungen für die Einbürgerung sowie einen Quick Check.
Der Quick-Check geht nicht auf den individuellen Fall ein. Es ist daher möglich, dass eine Einbürgerung trotz positivem Ergebnis beim Quick-Check nicht oder noch nicht möglich ist.
Antragstellung:
Stellen Sie bitte diesen Online-Antrag. Hierfür müssen Sie eine BundID anlegen (Das sorgt dafür, dass wir Sie identifizieren können). Die Einbürgerung für Kinder unter 16 Jahren können Sie im Online-Antrag eines Sorgeberechtigten mit beantragen. Wer schon 16 Jahre alt ist, muss einen eigenen Antrag stellen.
Überprüfen Sie bitte vorher, ob Sie die unter dem Abschnitt „Benötigte Unterlagen“ aufgeführten Dokumente und Nachweise haben. Sie können die Unterlagen im Online-Antrag hochladen und zusammen mit dem Antrag einreichen. Sie können den Online-Antrag immer zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt damit weitermachen.
Voraussetzungen:
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Sie halten sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland auf.
- Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie sich 5 Jahre lang hier aufhalten; wenn Sie noch keine fünf Jahre hier leben und mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind, können abweichende, kürzere Fristen gelten. Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren FAQs.
- Sie sind im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts oder einer qualifizierten Aufenthaltserlaubnis.
- Nicht ausreichend sind Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und 104c des Aufenthaltsgesetzes.
- Wenn Sie bei der Einbürgerung 16 Jahre und älter sind: Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Dies schließt auch eine Erklärung gegen verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebungen ein.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dabei öffentliche Mittel (Bürgergeld, Grundsicherung, etc.) in Anspruch zu nehmen.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt. Bei laufenden Strafverfahren setzen wir das Einbürgerungsverfahren bis zum Abschluss des Strafverfahrens aus.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Niveau B1).
- Die Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn Sie gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sind oder durch Ihr Verhalten zeigen, dass Sie die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachten beziehungsweise ersichtlich ist, dass das von Ihnen abgegebene Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Widerspruch zu Ihrem Verhalten seht.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag bitte online über das Bürgerportal. Dort können Sie alle erforderlichen Unterlagen hochladen.
Im weiteren Verfahren müssen Sie mitwirken. Läuft derzeit ein Strafverfahren gegen Sie, warten wir dessen Abschluss ab.
Wir ermitteln alles, was benötigt wird. Wir beteiligen:
- das Landesamt für Verfassungsschutz
- die Polizei
- das Sozialamt
- die Bundesagentur für Arbeit
- weitere Stellen
Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Überprüfungen abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns die Einbürgerungsurkunde.
Benötigte Unterlagen:
- Personalien der Person, die eine Einbürgerung anstrebt:
- Pass oder Reisepass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde oder Familienbuchauszug
- aktuelle Geburtsurkunde der Kinder
- Sorgerechtsentscheidungen über minderjährige Kinder aus geschiedenen Ehen und gegebenenfalls nichtehelichen Kindern
- Schulbildung:
- Schulabschlusszeugnisse
- Schulbescheinigungen, wenn Sie derzeit noch die Schule besuchen
- Arbeits- beziehungsweise Einkommensverhätlnisse:
- bei nicht selbständiger Arbeit die letzten 3 Verdienstbescheinigungen, Nachweis über den Eintritt beim jetzigen Arbeitgeber/bei der jetzigen Arbeitgeberin, Verdienstbescheinigung des Ehegatten/Lebenspartners oder der Ehegattin/Lebenspartnerin, bei Bezug öffentlicher Mittel (Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld, Grundsicherung, etc.): entsprechende Bescheide vorlegen
- bei selbständiger Tätigkeit einen Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis, einen Nachweis zur Alterssicherung, die Gewerbeanmeldung, mindestens die Einkommenssteuerbescheide der zwei vorangegangenen Jahre, eine Einnahme-Überschussrechnung
- bei Kindern Nachweise über Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsleistungen
- bei Studenten: Immatrikulationsbescheinigung, Nachweise über Kindergeld, Nachweise über BaföG, Verdienstbescheinigung bei Nebenverdienst
- bei Auszubildenden: Nachweis über Kindergeld, Ausbildungsvertrag, aktuelle Verdienstbescheinigung
- Rentenversicherungsverlauf, erhältlich bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Ravensburg, Eisenbahnstraße 37, 88212 Ravensburg, Telefon: 0751 8808-0 (entfällt für Schüler, Studenten, Auszubildende)
- Rentenbescheid
- bei Krediten, Darlehen eine Bescheinigung der Bank/des Darlehensgebers über geleisteten Schuldendienst
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse:
- zum Beispiel durch einen deutschen Schulabschluss
- zum Beispiel über die letzten 4 Versetzungszeugnisse
- zum Beispiel durch ein Sprachzertifikat B1
- Nachweise über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (bei über 16-Jährigen)
- zum Beispiel durch einen deutschen Schulabschluss
- zum Beispiel durch einen bestandenen Einbürgerungstest oder Test "Leben in Deutschland"
Hinweise:
Wenn notwendig, können wir weitere Unterlagen von Ihnen verlangen.
Grundsätzlich müssen Sie Unterlagen in ausländischer Sprache zusammen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache von einem/einer öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer/in vorlegen.
Bearbeitungsdauer:
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, dauert es ungefähr 24 Monate.
Wir bitten Sie, von vorzeitigen und mehrfachen Anfragen zum Sachstand abzusehen.
Gebühren:
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255,00 Euro pro antragstellender Person.
Für minderjährige Kinder, die mit eingebürgert werden und kein eigenes Einkommen haben, reduziert sich die Gebühr auf 51 Euro.
Rechtsgrundlagen:
- § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz
- § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
- § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
- § 15 Staatsangehörigkeitsgesetz
