Mutterschutz

Werdende und stillende Mütter dürfen nach dem Mutterschutzgesetz nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen eine Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihrer Kinder zu befürchten ist. Sie haben Anspruch auf Freistellung für die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und genießen Kündigungsschutz auch während der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz und nach dem Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz.
In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien für das Mutterschutzgesetz zuständig.

Das Regierungspräsidium Tübingen bearbeitet das Thema Mutterschutz:
Gesetzlicher Mutterschutz - Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)