Beratung und Unterstützung

Unser Amt für Kinder, Jugendliche und Familien fördert Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Es trägt dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Das Team berät und unterstützt Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung und schützt Kinder und Jugendliche vor Gefahren für Ihr Wohl.

Das Beratungs- und Unterstützungsangebot ist kostenlos und unverbindlich. 

Es kann jedoch vorkommen, dass sich die Sorgeberechtigten an den Kosten für Hilfen entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen müssen. Fragen Sie hierzu das Team unseres Amts für Kinder, Jugendliche und Familien.

Adoptionsvermittlung

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, berät Sie unsere Adoptionsvermittlungsstelle. Das Ziel ist, geeignete Eltern für das Kind zu finden. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.

Adoptionsvermittlungsstelle
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg


Frau Schöllhorn-Peuker
Tel.: 0751 85-3213
Fax: 0751 85-773213
E-Mail: f.schoellhorn-peuker@rv.de

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Es gibt Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Durch die seelische Erkrankung ist ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt. Die Betroffenen können Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche erhalten. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche, die bald beeinträchtigt sein könnten.

Die seelische Behinderung stellt man in einem speziellen Verfahren fest. Zu dem Verfahren gehört eine Stellungnahme eines Arztes oder einer Ärztin mit besonderer Erfahrung auf dem Gebiet der seelischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen oder die Stellungnahme eines entsprechenden Facharztes oder einer Fachärztin. Dazu kommt die Feststellung des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien, dass das Kind oder der Jugendliche/die Jugendliche in der Teilhabe beeinträchtigt ist.

Hilfen zur Erziehung

Manchmal benötigen Eltern vorübergehend eine intensivere Hilfe bei der Erziehung. Der Allgemeine Soziale Dienst unterstützt die Eltern in der Weise, dass sie mit ihren Kindern als Familie auf Dauer zurechtkommen. Dies geschieht zum Beispiel durch:

  • eine Erziehungsberatung, 
  • eine sozialpädagogische Familienhilfe
  • oder unmittelbare Hilfen für das Kind oder den Jugendlichen/die Jugendliche.

 Ist ein weiteres Zusammenleben nicht mehr möglich, sucht das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gemeinsam mit der Familie nach einer Pflegefamilie oder einer Heimeinrichtung.

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hilft Ihnen gern dabei, die Leistung zu beantragen. Es entscheidet darüber, ob Sie einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung haben.

Pflegefamilien

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bietet Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich begrenzte Erziehungshilfe oder aber eine auf Dauer angelegte Lebensform. Die Auswahl der passenden Pflegefamilie läuft gemeinsam mit den sorgeberechtigten Eltern und dem Kind oder dem/der Jugendlichen ab. Dabei beachtet man den Entwicklungsstand, das Alter und die persönlichen Bindungen des Kindes oder des/der Jugendlichen. Man schaut aber auch danach, wie man die Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie verbessern kann.

Für Kinder und Jugendliche mit besonderen Herausforderungen gibt es entsprechend geeignete Pflegefamilien. Unser Amt für Kinder, Jugendliche und Familien möchte jedem Kind und jedem/jeder Jugendlichen, für das/den/die diese Hilfeform geeignet ist, die passende Pflegefamilie bieten. Dabei berücksichtigt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die persönlichen Bindungen im sozialen Umfeld.

Es ist dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien besonders wichtig, die Pflegeeltern sorgfältig auszuwählen, zu qualifizieren und zu begleiten. Wir sind immer auf der Suche nach Pflegefamilien. Wenn Sie gern Pflegefamilie werden möchten, wenden Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen an die zuständigen Ansprechpersonen aus unserem Team.

Download zum Thema:

Jugend- und Familienberatung

Jugendberatung:
Die Jugendberatung ist ein Angebot für Jugendliche ab 14 Jahren, die persönliche Unterstützung brauchen. Der Allgemeine Soziale Dienst führt diese Jugendberatung durch.

Familienberatung:
Der Allgemeine Soziale Dienst berät auch die Familien. Er beantwortet Ihre Fragen der Erziehung und Fragen zur Entwicklung junger Menschen. Er informiert über die Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe.

Wenn Sie eine Beratung möchten, wenden Sie sich bitte an das Team des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien.

Jugendhilfe im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und unterstützt junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren, gegen die ein Strafverfahren läuft. Die Jugendhilfe im Strafverfahren bringt soziale und familiäre Belange der Jugendlichen im Strafverfahren ein. Sie informiert über das Strafverfahren, seine Folgen und begleitet junge Menschen in der Gerichtsverhandlung. Sie gibt dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Anregungen für den weiteren Verlauf des Verfahrens. Die Jugendhilfe im Strafverfahren des Amts für Kinder, Jugendliche und Familien ist auch Anlaufstelle für die Eltern und Freunde der Betroffenen.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt die Beteiligung der Jugendhilfe im Strafverfahren im gesamten Verfahren.
Sozialarbeiter/innen oder Sozial-Pädagogen/Sozial-Pädagoginnen erfüllen im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist unabhängig von Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei. Sie ist keine Verteidigerin. Sie ist in jedem Strafverfahren gegen junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren beteiligt.

Weitere Infos für Jugendliche finden Sie hier. (3 MB)

Trennungs- und Scheidungsberatung

Wer vor einer Trennung oder Scheidung steht oder sich mitten im Trennungsprozess befindet, durchlebt eine Phase der Neuorientierung. Vor allem aber ist die Persönlichkeit des Kindes und dessen Beziehung zu den Eltern starken Belastungen ausgesetzt. Wie Kinder mit dieser Lebenssituation zurechtkommen, hängt entscheidend davon ab, wie die Eltern in dieser Krisensituation miteinander umgehen.

Eltern, Kinder und Jugendliche können sich mit Fragen zur elterlichen Sorge, zur Umgangsregelung, zum Kindesunterhalt und zur Vermittlung eines einvernehmlichen Konzepts an unser Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wenden.

Darüber hinaus können Sie hier interessante Informationen bekommen.

Abbildung eines Flugblattes mit dem Titel Stark - Streit und Trennung meistern - Alltagshilfe, Rat und Konfliktlösung. darunter eine Grafik einer Familie.

Familiengerichtshilfe

In Verfahren vor den Familiengerichten unterstützt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien das Familiengericht bei allen Entscheidungen zur elterlichen Sorge und zur Umgangsregelung. Dabei bringt es insbesondere erzieherische und soziale Gesichtspunkte zur Entwicklung des Kindes oder des/der Jugendlichen ein und weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg


Team für die Region Schussental-Nord
(Baienfurt, Baindt, Berg, Fronreute, Horgenzell, Mochenwangen, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolpertswende)
Tel.: 0751 85-3220
Fax: 0751 85-773220
Mail: ju@rv.de


Team für die Region Schussental-Süd
(Bodnegg, Grünkraut, Ravensburg, Schlier, Vogt, Waldburg)
Tel.: 0751 85-3220
Fax: 0751 85-773220
Mail: ju@rv.de



Kreishaus Wangen
Liebigstraße 1
Wangen


Team für die Region Region Allgäu-Nord
(Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kisslegg, Leutkirch)
Tel.: 07522 996-3740
Fax: 0751 85-773740
Mail: juwg@rv.de


Team für die Region Allgäu-Süd
(Achberg, Amtzell, Argenbühl, Isny, Wangen)
Tel.: 07522 996-3720
Fax: 0751 85-773720
Mail: juwg@rv.de



Kreishaus Bad Waldsee
Robert-Koch-Straße 52
Bad Waldsee


Team für die Region Landkreis Nord-West
(GVV Altshausen, Aulendorf, Bad Waldsee, Bergatreute, Wolfegg)
Tel.: 07524 9748-3410
Fax: 0751 85-773410
Mail: jubw@rv.de