Betriebsbeauftragte für Abfall bestellen

Für bestimmte Industrie- und Gewerbebetriebe, Deponien oder Krankenhäuser müssen ein oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfälle (Abfallbeauftragte) bestellt werden. Für welche Anlagen dies im Einzelnen gilt, erfahren Sie in der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall.

Zu den Aufgaben von Abfallbeauftragten gehören unter anderem:
  • Kontrolle der anfallenden Abfälle von der Entstehung beziehungsweise Anlieferung bis zur Entsorgung
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
  • Erarbeitung und Mitteilung von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung
  • Aufklärung der Mitarbeitenden über schädliche Umwelteinwirkungen, die von den Abfällen ausgehen
  • Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren und Produkte
  • Erstellung eines Jahresberichts über die getroffenen und geplanten Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entstehung und Entsorgung von Abfällen stehen
Seitens des Betriebs müssen für Abfallbeauftragte
  • Räume, Einrichtungen und Geräte je nach Bedarf zur Verfügung gestellt und
  • die Teilnahme an Schulungen ermöglicht werden.

Die oder der Abfallbeauftragte muss schriftlich bestellt werden. Die Bestellung ist dem Bau- und Umweltamt anzuzeigen.

Mögliche Veränderungen des Aufgabenbereichs und die Abberufung von Abfallbeauftragten müssen dem Bau- und Umweltamt ebenfalls mitgeteilt werden.

Wichtige Hinweise

Abfallbeauftragte müssen regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre an Fortbildungsveranstaltungen, teilnehmen.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bau- und Umweltamt
Gewerbeabwasser, Abfall und Immissionsschutz
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Beck
Tel.: 0751 85-4153
Fax: 0751 85-774153
Mail: a.beck@rv.de