Güterbeförderung Erlaubnis

Wenn Sie geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter in Deutschland transportieren möchten und die eingesetzten Kraftfahrzuge dabei ein zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der örtlich zuständigen Verkehrsbehörde (Betriebssitz).

Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
Für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit EU-/EWR-Staaten benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz. Diese wird umgangssprachlich auch als EU-Lizenz oder EG-Lizenz bezeichnet. Darüber hinaus berechtigt sie zu innerstaatlichem Verkehr in anderen EU-/EWR-Staaten (Kabotageverkehr).

Verkehr mit Drittstaaten (nicht EU-/EWR-Staaten)
Für Transporte in Drittstaaten, welche nicht zum EU/EWR-Wirtschaftsraum gehören, benötigen Sie für den innerdeutschen Streckenteil die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr. Für die Streckenanteile in Drittstaaten können Sie "Bilaterale Genehmigungen" erhalten.
Achtung: Wenn Sie im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs in oder durch die Schweiz fahren, benötigen Sie eine gültige Gemeinschaftslizenz.

Als Unternehmer mit Unternehmenssitz in Deutschland erhalten Sie die Erlaubnis unter folgenden Voraussetzungen:
  • Sie und die als Verkehrsleiter benannte Person sind zuverlässig.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens muss gewährleistet sein.
  • Sie oder die als Verkehrsleiter benannte Person sind fachlich geeignet.

Hinweis: Nicht zum gewerblichen Güterkraftverkehr zählt der Werkverkehr. Unter Werkverkehr fällt die Beförderung von Gütern für eigene Zwecke. Der Transport oder die Auslieferung der Güter, die Sie selbst verbrauchen, selbst herstellen oder weiterverarbeiten darf nur eine Hilfstätigkeit sein. Für den Werkverkehr benötigen Sie keine Erlaubnis, müssen diesen aber beim Bundesamt für Güterverkehr melden.

Erforderliche Unterlagen

Für den Nachweis der Zuverlässigkeit: in der Regel ein Auszug aus dem
  • Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
  •  Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister)
  • Gewerbezentralregister
Bescheinigungen (früher: Unbedenklichkeitsbescheinigungen) folgender Stellen:
  • Finanzamt
  • Krankenkasse
  • Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation (BG Verkehr)

Für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: Anlage 2 und wenn erforderlich Anlage 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV).

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. Auskünfte erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stelle.

Tipp:
Beantragen Sie zuerst und frühzeitig die Führungszeugnisse und die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und benennen Sie dabei die zuständige Stelle. Es dauert in der Regel einige Zeit, bis Sie die Unterlagen erhalten. Die übrigen Nachweise können Sie nachreichen. Auch hier kann es aber längere Zeit dauern, bis Sie sie erhalten. Diese müssen aber für eine endgültige Entscheidung vorliegen.

Kosten

  • Gemeinschaftslizenz: EUR 120,00 – 700,00
  • Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr: EUR 120,00 – 700,00

Termin

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Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

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Ravensburg

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Fax: 0751 85-775216
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