BAföG

Als Schülerin oder Schüler können Sie Ausbildungsförderung nach dem BAföG (= Bundes-Ausbildungsförderungs-Gesetz) erhalten. Diese ist für die Sicherung des Lebensunterhaltes und für die Ausbildung gedacht. Die Höhe der Ausbildungsförderung hängt unter anderem von der Art Ihrer Ausbildungsstätte und Ihrer Unterbringung ab. Die Höhe richtet sich ferner nach Ihrem Einkommen und Vermögen, nach dem Ihrer Ehepartner/in und nach dem Einkommen Ihrer Eltern.

Bei bestimmten Schultypen kann es sein, dass Sie keine Förderung bekommen, wenn Sie mit Ihren Eltern zusammen leben.

Voraussetzungen

Sie müssen eine der folgenden Schulformen besuchen:

  • Weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie auf Grund der Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen.
  • Fach- und Fachoberschulklassen (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen.
  • Berufsfachschulklassen oder Fachschulklassen (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.
  • Fach- und Fachoberschulklassen (mit abgeschlossener Berufsausbildung).
  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
  • Höhere Fachschulen oder Akademien.

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Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Besnard
Tel.: 0751 85-3112
Fax: 0751 85-3306
Mail: si@rv.de