Verwaltung

Einerseits ist das Landratsamt als die kommunale Kreisbehörde des Landkreises Ravensburg Teil der „kommunalen Familie“. Zugleich ist das Landratsamt aber auch eine staatliche Einrichtung und in dieser Funktion als untere Verwaltungsbehörde der „verlängerte Arm“ der Landesregierung von Baden-Württemberg.

Der Landrat leitet also genau genommen zwei Einrichtungen unter einem Dach: Die Landkreisverwaltung wird bei bestimmten Aufgaben als Kommunalbehörde unter Aufsicht des Kreistages in eigener Sache aktiv. Bei anderen Aufgaben vertritt sie als Staatsbehörde die Belange des Landes.

Auf kommunaler Ebene unterstützt das Landratsamt die kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und trägt zu einem gerechten Ausgleich der Lasten bei. Dabei übernimmt es Aufgaben, für die die einzelnen Gemeinden zu klein sind, wie etwa bei der Müllabfuhr oder den Berufsschulen. So ist der Landkreis Ravensburg Träger von insgesamt fünf beruflichen Schulen, zwei Sonderschulen und drei Fachschulen für Landwirtschaft. Weiterhin obliegen dem Landkreis zum Beispiel die Sicherstellung der stationären Krankenhausversorgung, die Sozialhilfe sowie die Jugendhilfe und Unterhaltssicherung. Der Landkreis stellt zudem sicher, dass das gesamte Kreisgebiet möglichst flächendeckend mit öffentlichen Verkehrsmitteln angefahren wird, und er sorgt für Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen.

Als untere Verwaltungsbehörde des Landes ist das Landratsamt für die Einhaltung staatlicher Gesetze verantwortlich und hat die Rechtsaufsicht über die Gemeinden im Kreisgebiet auszuüben. Zu dem Aufgabenkomplex gehören beispielsweise die Einbürgerung, das Waffenrecht, das Baurecht, der Natur- und Gewässerschutz, die Wohnraumförderung, das Gesundheits- und Veterinärwesen mit Tier- und Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung, die Landwirtschafts- und Forstverwaltung, der Bundes- und Landesstraßenbetrieb, das
Vermessungswesen, die Flurbereinigung, die Inklusion von Menschen mit Behinderung, die Verwaltung der Kreisschulen und die Gewerbeaufsicht.

Die Trennung in kommunale und staatliche Aufgabenbereiche macht sich im organisatorischen Aufbau des Landratsamts nicht bemerkbar – das Landratsamt ist vielmehr nach funktionalen Zusammenhängen gegliedert und dreistufig aufgebaut:

  • Verwaltungsvorstand: Gesamtleitung (hier Link zu Verwaltungsvorstand)
  • Vorstandsbereiche (Dezernate): Zusammenfassung von Ämtern
  • Ämter: Zusammenfassung mehrerer Sachgebiete oder Aufgabenbereiche (hier Link zu Ämtern)