Landschaftspflege
Über das Gemeinsame Antragsverfahren wird auch die Landschaftspflege gefördert. Dies erfolgt im Rahmen von so genannten Pflege- und Extensivierungsverträgen.
Sollte die Pflege der vertraglich festgelegten Flächen aufgrund besonderer Umstände/höherer Gewalt nicht möglich sein, so müssen Sie die Nichtdurchführung der Pflegemaßnahme über das Formular „Meldung höherer Gewalt“ (in FIONA unter „Drucken“ hinterlegt) dem Landwirtschaftsamt anzeigen.
Der Abschluss von Pflege- und Extensivierungsverträgen erfolgt über den LEV.