Landschaftspflege
Über das Gemeinsame Antragsverfahren wird auch die Landschaftspflege gefördert (Pflege oder Extensivierung). Das bisherige System von Landschaftspflegeverträgen wird ab 2023 durch sogenannte Zuwendungsanträge abgelöst, die mit einem Förderbescheid bewilligt werden.
Sollte die Pflege der festgelegten LPR-Verpflichtung aufgrund besonderer Umstände/höherer Gewalt nicht möglich sein, so müssen Sie die Nichtdurchführung der Pflegemaßnahme über das Formular „Meldung höherer Gewalt“ (in FIONA unter „Drucken“ hinterlegt) dem Landwirtschaftsamt anzeigen.
Der Abschluss von Zuwendungsanträgen sowie Änderungen erfolgt über den LEV (Landschaftserhaltungsverband).