Landschaftspflege

Über das Gemeinsame Antragsverfahren wird auch die Landschaftspflege gefördert (Pflege oder Extensivierung). Das bisherige System von Landschaftspflegeverträgen wird ab 2023 durch sogenannte Zuwendungsanträge abgelöst, die mit einem Förderbescheid bewilligt werden.

Sollte die Pflege der festgelegten LPR-Verpflichtung aufgrund besonderer Umstände/höherer Gewalt nicht möglich sein, so müssen Sie die Nichtdurchführung der Pflegemaßnahme über das Formular „Meldung höherer Gewalt“ (in FIONA unter „Drucken“ hinterlegt) dem Landwirtschaftsamt anzeigen.

Der Abschluss von Zuwendungsanträgen sowie Änderungen erfolgt über den LEV (Landschaftserhaltungsverband).

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Termin

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Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Landwirtschaftsamt
Verwaltungsgebäude Ravensburg
Raueneggstraße 1/1
Ravensburg

Frau Birkle
Tel.: 0751 85-6165
Fax: 0751 85-776165
Mail: i.birkle@rv.de