Europäischer Sozialfonds

Der Europäischen Sozialfonds (ESF) besteht seit 1957. Der ESF ist das zentrale beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union (EU). 

Seine Fördermaßnahmen sollen dazu beitragen, Menschen bei der (Wieder-) Einglie­derung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Maßnahmen sollen zudem die Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen fördern  sowie Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen.

Der Europäische Sozialfonds ist einer der so genannten Strukturfonds. Dazu gehören beispielsweise: 

  • der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
  • der Köhasionsfonds,
  • der Fonds für einen gerechten Übergang (JTF),
  • der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus).

Mit den Sturkturfonds trägt die Europäische Union (EU) dazu bei, den wirtschaftlichen, sozia­len und territorialen Zusammenhalt zu stärken. Das erreicht die EU, indem sie in Beschäftigung und Wachstum investiert.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 ist es eines der wichtig­sten Ziele des ESF Plus, noch stärker zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen. Damit sollen die Arbeits- und Lebensbedingungen in Europa besser werden.

Zudem reagiert der ESF Plus auf Herausforderungen, die die Europäische Kommission für jeden Mitgliedsstaat in den »länderspezifischen Empfehlungen« beschreibt.

Nicht zuletzt kann der ESF Plus einen Beitrag zur Erholung Europas von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie leisten. Der ESF Plus kann dabei die Chancen des ökologischen und digitalen Wandels nutzen.

Der ESF fördert arbeitsmarktbezogene Projekte auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Die Projekte unterscheiden sich sehr in ihrer Art, ihren Zielen, ihrer Größe und ihren Zielgruppen.

Sie finden hier weitere Informationen über den Europäischen Sozialfonds.

Regionaler Arbeitskreis ESF

Kurzbeschreibung des Projekts

EU-Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds (ESF Plus)

Laufzeit
2021 – 2027

Fördervolumen Land Baden-Württemberg
219 Mio. €

Jährliche Fördersumme im Landkreis Ravensburg
208.580 €

Zuschusssatz
Fehlbedarfsfinanzierung: bis zu 40 % je Projekt

Ziele für den Landkreis Ravensburg im Jahr 2024:

  • Förderung der aktiven, sozialen Inklusion. Dabei sollen Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und gesellschaftliche Teilhabe besser werden. Es geht auch darum, dass sowohl mehr Menschen einen passenden Ausbildungsplatz finden, als auch am Arbeitsleben teilhaben können.
  • Hierbei soll der Schwerpunkt auf den Erziehenden und ihren minderjährigen Kindern liegen. Der Gesichtspunkt Kinderbetreuung ist angemessen zu berücksichtigen.
  • Ein weiterer Schwerpunkt soll die Förderung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener mit Schuldistanz oder ohne Schulabschluss sein.

Verfahren
Es gibt einen regionalen Arbeitskreis Europäischer Sozialfonds im Landkreis Ravensburg (AK-ESF). Dieser bewertet einmal jährlich die eingereichten Projektvorschläge und gibt ein abschließendes, verbindliches Votum gegenüber der Landeskreditbank zu den einzelnen Anträgen auf Fördermittel ab.

Sie müssen die Anträge nach Aufruf bis zum 31. Mai 2023 bei der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) einreichen. Die L-Bank entscheidet auch darüber, wer einen Zuschuss bekommt.
Hier finden Sie weitere Informationen der L-Bank und Antragsformulare:
Link zur L-Bank

Laufende Projekte im Jahr 2023 im Landkreis Ravensburg

Anzahl: 1
Ausgewählte Projekte: 1
Projektträger: 1
Projektvolumen: ca. 254.181 €
Förderung ESF: ca. 101.672 €

Downloads

Weiterführende Informationen

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
ESF-Geschäftsstelle
Kreishaus II
Gartenstr. 107
Ravensburg

Sozialdezernent
Reinhard Friedel
Tel.: 0751 85-3000
Fax: 0751 85-3005
Mail: r.friedel@rv.de

Christian Oberem
Tel.: 0751 85-8135
Fax: 0751 85-778135
Mail: c.oberem@rv.de