Tabakerzeugnisse
Auch Tabakerzeugnisse fallen in die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachung, die für die Überprüfung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich ist.
Die Produkte werden dabei in zwei Gruppen untergliedert: in sogenannte „Rauchtabakerzeugnisse“, wie zum Beispiel Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak usw. und in „rauchlose Tabakerzeugnisse“, also etwa Schnupf- und Kautabak.
Links
Informationen über Tabakwaren können über diesen link abgerufen werden:
https://www.verbraucherportal-bw.de/,Lde/Startseite/Verbraucherschutz/Tabakwaren.