Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Die Genehmigung können Sie für längstens zehn Jahre erhalten. Danach können Sie die Verlängerung beantragen.

Beim Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen unterscheidet man folgendermaßen:

  • Allgemeiner Linienverkehr
  • Fernverkehr innerhalb Deutschlands zwischen größeren Städten
  • Sonderformen des Linienverkehrs: Berufsverkehr, Schülerverkehr, Marktfahrten und Theaterfahrten

Voraussetzungen

  • für das Unternehmen:
    • persönliche und fachliche Eignung aller Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer des antragstellenden Unternehmens sowie, wenn vorhanden, eines externen Verkehrsleiters
    • Betriebssitz oder Niederlassung im Inland (im handelsrechtlichen Sinn)
    • Nachweis, dass das Unternehmen zuverlässig und finanziell leistungsfähig ist
  • für die Strecke:
    • Die geplante Streckenführung schließt nur Straßen ein, die geeignet sind.
    • Auf der geplanten Strecke gibt es noch keinen Linienverkehr.
    • Die geplante Buslinie entspricht den Zielen des Nahverkehrsplans. Dieser wird von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten aufgestellt und ist auf deren Internetseiten einzusehen; Sie erhalten dort auch nähere Auskünfte dazu.

Ablauf

Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragsformulare erhalten Sie bei Fachverlagen oder im Internet, je nach Angebot der zuständigen Stelle.
Bitte informieren Sie sich zum Ablauf auch hier.

Zuständige Stelle

  • das Regierungspräsidium, in dem die geplante Fahrt der neuen Buslinie starten soll, wenn
    • die geplante Buslinie in einen kreisüberschreitenden Nahverkehrs- oder Tarifverbund einbezogen ist,
    • Sie die geplante Buslinie grenzüberschreitend ("Auslandslinienverkehr") einsetzen wollen oder
    • der Stadt- oder Landkreis als untere Verwaltungsbehörde beziehungsweise eines ihrer Beteiligungsunternehmen entweder selbst den Antrag stellt oder derzeit eine solche Genehmigung für die beantragte Strecke oder Teilstrecke besitzt
  • in allen anderen Fällen: die Stadtverwaltung des Stadtkreises oder das Landratsamt des Ortes, in dem die Fahrt der geplanten Buslinie beginnen soll.

Hinweis: Die innerdeutschen Fernlinienverkehre sind nicht in Verkehrsverbünde einbezogen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate), z.B.:
  • Bei eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)
  • Ausfertigung des Gesellschaftervertrags und der Gesellschafterliste
  • Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate):
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde, in der Ihr Betriebssitz angemeldet ist
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung:
    • von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben und
    • für sich selbst, sofern Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.
  • Eigenkapitalbescheinigung und, falls erforderlich, Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate)
    • Die Höhe des Eigenkapitals hängt von der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge ab: Für das erste Fahrzeug müssen Sie Eigenkapital in Höhe von 9.000,00 Euro, für jedes weitere Fahrzeug von 5.000,00 Euro nachweisen.
  • Nachweis der fachlichen Eignung:
    • Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK oder
    • Fachkundebescheinigung der IHK über eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen oder
    • Zeugnis über eine anerkannte gleichwertige Abschlussprüfung
  • Fahrpläne, aus denen ersichtlich ist, wo und in welchen Abständen es Haltestellen geben soll (in einfacher Ausfertigung), dazu in elektronischer Form - jeweils als PDF
  • Übersichtskarten, auf denen Fahrstrecke und Haltestellen erkennbar sind, sowie alle in diesem Gebiet vorhandenen Verkehrsarten (Schienenbahnen, Obuslinien, Kraftfahrzeuglinien und Schifffahrtslinien, letztere soweit sie dem Berufsverkehr dienen) in einfacher Ausfertigung, dazu in elektronischer Form - jeweils als PDF
  • Haltestellenverzeichnis
  • Länge der Linie in Kilometern (bei Zwischenhaltestellen auch Länge der Teilstrecken in Kilometern)
  • Angaben über die einzusetzenden Fahrzeuge (Zahl, Art und Angabe der Sitz- und Stehplätze)
  • geplante Tarife und Beförderungsbedingungen
  • bei Linienverkehr, den Sie über die Grenzen hinaus anbieten wollen: genaue Angaben über Lenk- und Ruhezeiten
  • wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, müssen Sie für diese folgende Unterlagen vorlegen:
    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
    • Nachweis der fachlichen Eignung
    • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag)

Kosten

je nach Liniengestaltung und Prüfungsaufwand: EUR 100,00 – 2.440,00
Hinweis: Weitere Kosten entstehen Ihnen für Registerauskünfte und sonstige Nachweise.
 

Fristen

spätestens 12 Monate vor Beginn des beantragten Geltungszeitraums.

Formulare

Hier zum Onlineantrag

Antrag Personenverkehr (Austausch Fahrzeug)

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
Personenbeförderung
Ravensburg

Frau Marian
Tel.: 0751 85-5216
Fax: 0751 85-775210
Mail: A.Marian@rv.de