Barrierefreiheit optimieren - passen Sie die Darstellung Ihren Bedürfnissen an.

Anzeige für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen

Sammlungen nach § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz von Papier, Metall, Kleidung und Schuhen sind grundsätzlich anmeldepflichtig. Dies muss 3 Monate vor Sammlungsbeginn erfolgen.

Online-Antrag: Anzeige von Abfallsammlungen

Folgendes müssen Sie bei Ihrer Anmeldung angeben:

Gemeinnützig:

  • Angaben über die Größe und Organisation des Trägers der gemeinnützigen Sammlung sowie gegebenenfalls des Dritten, der mit der Sammlung beauftragt wird
  • Angaben über Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung
  • ggf. beauftragte Drittunternehmen müssen die Voraussetzungen unter dem Stichpunkt "Gewerblich" einhalten.

Gewerblich:

  • Angaben über die Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens (Name der Firma, Rechtsform)
  • Angaben über Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung
  • Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle
  • Nachweis über vorhandene Lagermöglichkeiten und den Weg zum Verwerter
  • Nachweis über gesetzliche Voraussetzungen über schadlose Verwertung der Abfälle

Die Aufnahme der Sammeltätigkeit ohne eine vorherige (vollständige) Anzeige beim Landratsamt Ravensburg – Bau- und Umweltamt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Hinweis: Die Anzeige nach § 18 KrWG ersetzt nicht die Anzeige nach § 53 KrWG oder die Erlaubnis nach § 54 KrWG.

Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind:

  • Rücknahme von Transport- und Umverpackungen sowie gewerblichen Verkaufsverpackungen auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 25 KrWG
  • Bagatellfälle bei wirtschaftlichen Unternehmen, bei denen im Rahmen ihrer anderweitigen Leistung Abfälle anfallen und diese transportiert werden (z.B. Fliesenleger) wenn weniger als 20t nicht gefährliche Abfälle / Jahr transportiert bzw. gesammelt werden.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bau- und Umweltamt
Gewerbeabwasser, Abfall und Immissionsschutz
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Herr Glas
Tel.: 0751 85-4154
Fax: 0751 85-774154
Mail: t.glas@rv.de