Flurneuordnung Bodenseekreis

Die ursprüngliche Aufgabe der Flurneuordnung lag in der Verbesserung der landwirtschaftlichen Infrastruktur. Heute ist die Zielsetzung wesentlich breiter und dient dazu, eine lebenswertere Region zu schaffen.
Die gezielte Entwicklung des ländlichen Raumes zum Wohle aller Bürger/innen soll weiterhin der Landwirtschaft dienen, dabei jedoch nachhaltig, sozialverträglich, bürgernah und umweltschonend ablaufen.
Hierfür gestalten und moderieren unsere erfahrenen Experten und Expertinnen im gesamten Bodenseekreis.

Ablauf

Vor Beginn des Verfahrens werden alle voraussichtlich beteiligten Grundeigentümer/innen informiert. Das geschieht durch Bürgerversammlungen, Mitteilungsblätter der Gemeinde und Informationsveranstaltungen.

Nach der Information der Öffentlichkeit beschließt die zuständige Behörde das Flurneuordnungsverfahren und ordnet es an. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht.

Alle Eigentümer/innen der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke und die Erbbauberechtigten sind Teilnehmer/innen am Flurneuordnungsverfahren.

Vor der Neugestaltung des Geländes wird der Wert der betroffenen Grundstücke ermittelt. Die Ergebnisse der Wertermittlung liegen drei bis vier Wochen öffentlich aus. Während dieser Frist können die Teilnehmer/innen Einwände gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorbringen. Gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann Widerspruch und danach gegebenenfalls Klage beim Flurbereinigungsgericht erhoben werden.

Den Teilnehmer/innen werden in der vorläufigen Besitzeinweisung vorläufige neue Grundstücke zugeteilt.

Nach der vorläufigen Besitzeinweisung erstellt die untere Flurbereinigungsbehörde den Flurbereinigungsplan. Er wird öffentlich bekannt gegeben und liegt vier Wochen zur Einsichtnahme aus. Gegen den Flurbereinigungsplan kann nur im Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden.

Kosten

Finanziert wird die Flurneuordnung durch staatliche Zuschüsse von Land und Bund in Höhe von bis zu 85 Prozent. Der Restbetrag besteht aus den Beiträgen der Teilnehmergemeinschaft und eventuell freiwilligen Beiträgen Dritter - zum Beispiel der Gemeinden zur Entlastung der Teilnehmer/innen.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Flurneuordnung 4
Verwaltungsgebäude Ravensburg
Friedhofstraße 3
Ravensburg

Herr Krattenmacher

Tel.: 0751 85-4541
Fax: 0751 85-774541
Mail: m.krattenmacher@rv.de