Flurneuordnung Landkreis Ravensburg
Die ursprüngliche Aufgabe der Flurneuordnung lag in der Verbesserung der landwirtschaftlichen Infrastruktur. Heute ist die Zielsetzung wesentlich breiter und dient dazu, eine lebenswertere Region zu schaffen.
Die gezielte Entwicklung des ländlichen Raumes zum Wohle aller Bürger/innen soll weiterhin der Landwirtschaft dienen, dabei jedoch nachhaltig, sozialverträglich, bürgernah und umweltschonend ablaufen.
Dies gestalten und moderieren unsere erfahrenen Experten und Expertinnen im gesamten Landkreis Ravensburg.
Ablauf
Vor Beginn des Verfahrens werden alle voraussichtlich beteiligten Grundeigentümer/innen informiert. Das geschieht durch Bürgerversammlungen, Mitteilungsblätter der Gemeinde und Informationsveranstaltungen.
Nach der Information der Öffentlichkeit beschließt die zuständige Behörde das Flurneuordnungsverfahren und ordnet es an. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht.
Alle Eigentümer/innen der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke und die Erbbauberechtigten sind Teilnehmer/innen am Flurneuordnungsverfahren. Aus der Mitte der Eigentümer/innen wird ein sogenannter Vorstand gewählt, der die Interessen aller im Verfahren vertritt.
Vor der Neugestaltung des Geländes wird der Wert der betroffenen Grundstücke ermittelt. Die Ergebnisse der Wertermittlung liegen drei bis vier Wochen öffentlich aus. Während dieser Frist können die Teilnehmer/innen Einwände gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorbringen.
Unter Beteilung des Vorstandes, der beteiligten Gemeinde sowie der Träger Öffentlicher Belange und anerkannter Naturschutzverbände wird ein Wege- und Gewässerplan aufgestellt. Dieser bildet die Grundlage für die Neugestaltung.
Nachdem die Baumaßnahmen durchgeführt sind, wird das Wege- und Gewässernetz neu vermessen. Es bildet das Gerippe für die anstehende Neuordnung der landwirtschaftlichen Grundstücke.
Anschließend wird mit allen Eigentümer/innen ein so genannter „Wunschtermin“ durchgeführt. In diesem Termin werden die Wünsche und Vorstellungen des einzelnen Eigentümers/der einzelnen Eigentümerin im Hinblick auf die Neuordnung erfasst.
Auf der Grundlage des Wunschtermins werden den Teilnehmer/innen im Rahmen der „vorläufigen Besitzeinweisung“ neue Grundstücke durch die untere Flurbereinigungsbehörde zunächst zur Nutzung zugeteilt.
Alter Bestand Neuer Bestand
Im Anschluss erstellt die untere Flurbereinigungsbehörde den Flurbereinigungsplan. Dieser beinhaltet das Ergebnis der Flurneuordnung; das heißt, das Eigentum betreffende Inhalte des Grundbuchs und Katasters werden hier in Gänze geregelt. Er wird öffentlich bekannt gegeben und liegt vier Wochen zur Einsichtnahme aus. Gegen den Flurbereinigungsplan kann im Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden.
Nach Regelung aller im Anhörungstermin vorgetragenen Widersprüche werden auf der Grundlage des Flurbereinigungsplans auf Veranlassung der unteren Flurbereinigungsbehörde das Grundbuch und Kataster berichtigt. Anschließend wird durch öffentliche Bekanntmachung die Flurneuordnung als beendet erklärt und die Teilnehmergemeinschaft aufgelöst.
Kosten
Finanziert wird die Flurneuordnung durch staatliche Zuschüsse von Land und Bund in Höhe von bis zu 85 Prozent. Der Restbetrag besteht aus den Beiträgen der Teilnehmergemeinschaft und eventuell freiwilligen Beiträgen Dritter - zum Beispiel der Gemeinden zur Entlastung der Teilnehmer/innen.
Ergänzende Hinweise/Sonstiges
Flurneuordnung Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung