Förderung

zwei Menschen, die gemeinsam auf ein Klemmbrett schauen. Draußen in der Nähe eines Waldes
Im Privat- und Körperschaftswald gibt es zahlreiche Fördertatbestände wie zum Beispiel für:
  • Erstaufforstungen
  • Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadensereignissen (Sturm, Dürre, Schneebruch, Borkenkäfer etc.) wie zum Beispiel Aufarbeitung von Schadholz, Entrindung, Hacken und andere.
  • Pflanzungen / Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen
  • Bodenschutzkalkung
  • Vertragsnaturschutz im Wald
  • Neubau von Waldwegen

Wichtiger Hinweis:

Momentan können Sie nur Anträge zur Kulturbegründung stellen:

Teil B:  Wiederaufforstung nach planmäßigem Holzeinschlag, Vorbau

Teil F:  Wiederbewaldung nach Schadereignissen (Sturm, Schneebruch, Borkenkäfer, Dürre)

Beginnen Sie Ihre Arbeit, für die Sie eine Förderung beantragen möchten, erst, nachdem Sie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzeziehungsweise Zuwendungsbescheid erhalten haben!

Antragstellung:
Nehmen Sie bitte VOR Beginn Ihrer forstlichen Maßnahme Kontakt mit der Revierleitung oder dem Kreisforstamt auf, um den Maßnahmenbeginn formlos anzuzeigen.

In Zusammenhang mit dem Förderantrag ist Ihre forstliche Unternehmensnummer zwingend erforderlich.
Bitte beantragen Sie diese unbedingt rechtzeitig vorab beim Landwirtschaftsamt Ravensburg, wenn noch nicht vorhanden.
Zum Antrag auf eine Unternehmensnummer benötigt das Landwirtschaftsamt eine Kopie Ihres Personalausweises sowie einen Kontonachweis (zum Beispiel Kopie der EC-Karte oder Kontoauszug).

Bei Beratungsbedarf stehen Ihnen die zuständigen Revierleitungen und das Forstamt gerne zur Verfügung.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Kreisforstamt
Brielmayerstr. 2
88250 Weingarten


Tel.: 0751 85-6210
Fax: 0751 85-776210
Mail: fo@rv.de