Förderung
- Erstaufforstungen
- Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadensereignissen (Sturm, Dürre, Schneebruch, Borkenkäfer etc.) wie zum Beispiel Aufarbeitung von Schadholz, Entrindung, Hacken und andere.
- Pflanzungen / Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen
- Bodenschutzkalkung
- Vertragsnaturschutz im Wald
- Neubau von Waldwegen
Wichtiger Hinweis:
Momentan können Sie nur Anträge zur Kulturbegründung stellen:
Teil B: Wiederaufforstung nach planmäßigem Holzeinschlag, Vorbau
Teil F: Wiederbewaldung nach Schadereignissen (Sturm, Schneebruch, Borkenkäfer, Dürre)
Beginnen Sie Ihre Arbeit, für die Sie eine Förderung beantragen möchten, erst, nachdem Sie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bzeziehungsweise Zuwendungsbescheid erhalten haben!
Antragstellung:
Nehmen Sie bitte VOR Beginn Ihrer forstlichen Maßnahme Kontakt mit der Revierleitung oder dem Kreisforstamt auf, um den Maßnahmenbeginn formlos anzuzeigen.
In Zusammenhang mit dem Förderantrag ist Ihre forstliche Unternehmensnummer zwingend erforderlich.
Bitte beantragen Sie diese unbedingt rechtzeitig vorab beim Landwirtschaftsamt Ravensburg, wenn noch nicht vorhanden.
Zum Antrag auf eine Unternehmensnummer benötigt das Landwirtschaftsamt eine Kopie Ihres Personalausweises sowie einen Kontonachweis (zum Beispiel Kopie der EC-Karte oder Kontoauszug).
Bei Beratungsbedarf stehen Ihnen die zuständigen Revierleitungen und das Forstamt gerne zur Verfügung.
Links zu den Antragsunterlagen
Forstwirtschaftliche Fördermaßnahmen