Förderung

Im Privat- und Körperschaftswald gibt es zahlreiche Fördertatbestände wie zum Beispiel für:
  • Erstaufforstungen
  • Soforthilfen bei außergewöhnlichen Schadensereignissen (Sturm, Dürre, Schneebruch, Borkenkäfer etc.) wie zum Beispiel Aufarbeitung von Schadholz, Entrindung, Hacken und andere.
  • Pflanzungen / Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen
  • Bodenschutzkalkung
  • Vertragsnaturschutz im Wald
  • Neubau von Waldwegen

Wichtiger Hinweis:
Beginnen Sie Ihre Arbeit, für die Sie eine Förderung beantragen möchten, erst, nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben!

Antragstellung:
Nehmen Sie bitte VOR Beginn Ihrer forstlichen Maßnahme Kontakt mit der Revierleitung oder dem Kreisforstamt auf, um den Maßnahmenbeginn formlos anzuzeigen.

In Zusammenhang mit dem Förderantrag ist Ihre forstliche Unternehmensnummer zwingend erforderlich.
Bitte beantragen Sie diese unbedingt rechtzeitig vorab beim Landwirtschaftsamt Ravensburg, wenn noch nicht vorhanden.
Zum Antrag auf eine Unternehmensnummer benötigt das Landwirtschaftsamt eine Kopie Ihres Personalausweises sowie einen Kontonachweis (zum Beispiel Kopie der EC-Karte oder Kontoauszug).

Bei Beratungsbedarf stehen Ihnen die zuständigen Revierleitungen und das Forstamt gerne zur Verfügung.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Kreisforstamt
Brielmayerstr. 2
88250 Weingarten

Herr David
Tel.: 0751 85-6222
Fax: 0751 85-6205
Mail: c.david@rv.de oder fo@rv.de