Wohngeld

Wohngeld soll ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihren selbst genutzten Wohnraum. Der Zuschuss soll Menschen mit wenig Einkommen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, heißt das Wohngeld auch Mietzuschuss. Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum sind, heißt das Wohngeld auch Lastenzuschuss.

Sie können Wohngeld auch online beantragen.

Hier geht es zum Online-Antrag.

Voraussetzungen

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • Höhe des Gesamteinkommens:
    Das Gesamteinkommen ist die Summe des Jahreseinkommens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Man zieht davon noch bestimmte Frei- und Abzugsbeträge ab.
  • Höhe der Miete beziehungsweise Belastung,
  • Sie bekommen keine Transferleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, etc.

Erforderliche Unterlagen

Beim Erstantrag auf Wohngeld als Mieter/in (Mietzuschuss) brauchen wir folgende Unterlagen:
  • Vollständiger Mietvertrag,
  • Mietbescheinigung,
  • Verdienstbescheinigung/Rentenbescheid/Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate aller Haushaltsmitglieder,
  • Sonstige Einkommensnachweise/Zinsen,
  • Kontoauszug (1 x Kindergeld/3 x Unterhalt/3 x Miete).
Beim Weiterbewilligungsantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
  • Kontoauszug (1 x Kindergeld/3 x Unterhalt/3 x Miete),
  • aktuelle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Haushaltsmitglieder.
Beim Erstantrag auf Wohngeld als Eigentümer/in (Lastenzuschuss) brauchen wir folgende Unterlagen:
  • Fremdmittelbescheinigung,
  • Grundsteuerbescheid,
  • eventuell Nachweis über Verwaltungskosten,
  • Verdienstbescheinigung/Rentenbescheid/Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate aller Haushaltsmitglieder,
  • Sonstige Einkommensnachweise/Zinsen,
  • Kontoauszug (1 x Kindergeld/3 x Unterhalt).
Beim Weiterbewilligungsantrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
  • Nachweis über Zahlung der Belastung,
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate,
  • Bei Umschuldung: neue Fremdmittelbescheinigung.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Besnard
Tel.: 0751 85-3112
Fax: 0751 85-3306
Mail: si@rv.de