Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Leistungen zur Eingliederungshilfe können Sie bekommen, wenn Sie von einer Behinderung bedroht sind oder eine Behinderung haben. Dabei geht es um Leistungen zur Teilhabe, die im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt sind. Der/die Träger/in der Eingliederungshilfe kann Leistungen zur Teilhabe... 

  • an Bildung
  • am Arbeitsleben
  • am sozialen Leben
  • oder auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

erbringen. Das gilt jedoch nicht, sofern andere Träger/innen derartige Leistungen erbringen.

Voraussetzungen

  • Ihr Einkommen und Vermögen liegt unterhalb bestimmter Grenzen.
  • Sie sind durch eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung wesentlich in Ihrer Teilhabe eingeschränkt.

Bitte beachten Sie: Die Eingliederungshilfe-Leistungen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung erbringt das Jugendamt. Das ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt.

Ablauf

Sie wenden sich an den/die für Sie zuständige/n Träger/in der Eingliederungshilfe. Dort finden Sie Beratung und Unterstützung oder können direkt einen formlosen Antrag stellen.

Der/die zuständige Sachbearbeiter/in wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.

Die Behörde wird ein Teilhabe- und/oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren persönlichen Bedarf an Eingliederungshilfe-Leistungen zu ermitteln.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft und entscheidet die zuständige Stelle, ob und in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Die folgenden Unterlagen benötigen Sie zu jedem Antrag auf Eingliederungshilfe:

Die weiteren Antragsunterlagen, passend zu Ihrer persönlichen Situation, finden Sie hier:

Je nach Einzelfall sind zusätzlich zum Antrag verschiedene Nachweise nötig, zum Beispiel:

  • ärztliche Gutachten und medizinische Unterlagen,
  • Einkommensnachweise und Vermögensnachweise,
  • Nachweise über Ausgaben.

Informationen in leichter Sprache

Symbolfigur einer Person, die ein aufgeschlagenes Buch in der Hand hält

Ergänzende Hinweise

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Besnard
Tel.: 0751 85-3112
Fax: 0751 85-3306
Mail: si@rv.de