Willkommen beim Arbeitgeberservice des Jobcenters Landkreis Ravensburg
Der Arbeitgeberservice des Jobcenters Landkreis Ravensburg unterstützt Sie als Arbeitgeber gerne bei der Suche nach geeignetem Personal und Besetzung Ihrer offenen Stellen. Außerdem beraten wir Sie zu Fördermodellen wie betrieblichen Praktika, Ausbildungs- und Beschäftigungszuschüssen und gegebenenfalls notwendigen fachlichen Qualifizierungen.
Wir halten Kontakt zu Ihrem Unternehmen und informieren uns über Ihren konkreten Bedarf an Arbeitskräften und deren Qualifikation.
Zudem bieten wir Ihrem Unternehmen an, gezielt BewerberInnen nach Ihrem individuellen Bedarf kennenzulernen, z.B. durch:
Teilnahme an Messen
Bewerbertage in Ihrem Betrieb
Speeddatings
Aktuelles aus dem Arbeitgeberservice
Fördermöglichkeiten
Jede Förderung ist eine Einzelfallentscheidung und bedarf deswegen einer individuellen Prüfung. Wir informieren Sie gerne im Vorfeld der Beschäftigung.
Eingliederungszuschuss
Als Ausgleich für den erhöhten Arbeitsaufwand der Unternehmen bei der Einstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kann ein Lohnkostenzuschuss gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Leistungsvermögen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Praktikum/ Probearbeit (MAG)
Eine Maßnahme beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin (MAG) ist eine Art Praktikum, das für eine bestimmte Dauer (bei Langzeitarbeitslosen bis zu zwölf Wochen) vereinbart werden kann und für Arbeitgeber kostenlos ist. Ziel ist es, den Arbeitnehmenden besser kennen zu lernen. Die Eingliederung und berufliche Erprobung stehen im Vordergrund der Teilnahme. Das Jobcenter kann unter anderem durch die Übernahme von Fahrtkosten unterstützen. Der Unfallversicherungsschutz ist während des Praktikums gewährleistet.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die Einstiegsqualifizierung bereitet Menschen mit erschwerter Vermittlungsperspektive, Lernbeeinträchtigung oder noch nicht gegebener Ausbildungsreife, auf eine Berufsausbildung vor. Auch die Vorbereitung auf eine Fachpraktikerausbildung ist förderfähig. Ziel ist die Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis. Arbeitgeber können mit einem Zuschuss von bis zu 276 Euro/Monat (Stand 01.08.2024) zuzüglich eines pauschalen Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrags gefördert werden. Am Ende einer jeden Einstiegsqualifizierung muss ein betriebliches Zeugnis ausgestellt werden.Zusätzlich zahlt die Agentur für Arbeit einen pauschalierten Zuschuss zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag, der ebenfalls regelmäßig angepasst wird. Ab dem 01.08.2024 beträgt er monatlich 142,00€.