Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für „Solitäre Kurzzeitpflege“ im Landkreis Ravensburg

Pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben auch in ihrem häuslichen Umfeld führen können. Kurzzeitpflege trägt dazu bei, häusliche Pflegesituationen zu entlasten und zu stabilisieren. Zudem sind Kurzzeitpflegeplätze dringend erforderlich, um die therapeutische und rehabilitative Nachsorge im Anschluss an Krankenhausbehandlungen zu gewährleisten und um pflegende Angehörige in Krisensituationen zu entlasten.
 
Die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen ist hoch und wird in Zukunft noch weiter steigen. Bereits heute steht dem vorhandenen Bedarf eine zu geringe Anzahl an Plätzen gegenüber. Dies betrifft sowohl kurzfristig verfügbare als auch längerfristig im Voraus buchbare Plätze.
 
Um das Angebot der Kurzzeitpflege auszubauen und weiterzuentwickeln, hat der Landkreis Ravensburg das Investitionskostenförderprogramm „Solitäre Kurzzeitpflege“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Anzahl an solitären Kurzzeitpflegeplätzen im Landkreis mit qualitativ hochwertigen Konzeptionen zu erhöhen. Unter solitärer Kurzzeitpflege versteht man hierbei die ganzjährig ausschließlich für Kurzzeitpflegegäste zur Verfügung stehenden Plätze.
 
Die Förderrichtlinie wurde unter Beteiligung und in Abstimmung mit Vertreter/innen der Pflegekassen, Träger/innen der Altenhilfe, Krankenhäusern, Beratungsstellen, Gemeinden, Kreisseniorenrat und Kreistagsfraktionen erstellt.
 
Schriftliche Anträge samt Anlagen müssen Sie bis spätestens 31.05.2022 bei der Landkreisverwaltung einreichen. Hierzu verwenden Sie das hinterlegte Antragsformular.

Förderrichtlinie

Die Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für „Solitäre Kurzzeitpflege“ im Landkreis Ravensburg finden Sie hier (922 KB).

Formulare

Das zugehörige Antragsformular finden Sie hier (2 MB).

Pressemitteilung

Die zugehörige Pressemitteilung finden Sie in Kürze hier.

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