Medizinproduktegesetz

Nur ein kleiner Teil des Medizinproduktegesetztes ist in der Zuständigkeit des Landratsamtes Ravensburg, nämlich die

  • Nichtisonierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen

 Für die gewerbliche Anwendung von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung (zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation, Ultraschall) zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, gilt eine Meldepflicht.

Formulare

Anzeige eines Betriebs von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken nach § 3 Absatz 3 NiSV

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