Medizinproduktegesetz
Nur ein kleiner Teil des Medizinproduktegesetztes ist in der Zuständigkeit des Landratsamtes Ravensburg, nämlich die
- Nichtisonierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Für die gewerbliche Anwendung von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung (zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation, Ultraschall) zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, gilt eine Meldepflicht.