Lebensmittelsicherheit
Der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört zum originären Aufgabenbereich des Veterinär- und Verbraucherschutzamtes und wird durch regelmäßige Kontrollen der Lebensmittelüberwachung sichergestellt.
Hauptanliegen der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren. Außerdem sollen Verbraucher vor Täuschungen und Irreführungen durch falsch gekennzeichnete, wertgeminderte oder verdorbene Erzeugnisse bewahrt werden.
Um dies sicherzustellen, werden jährlich ca. 3.000 Regel- und Verdachtskontrollen von Lebensmittelbetrieben wie z. B. Schlachtbetrieben, Gaststätten, Metzgereien, Bäckereien, Supermärkten, Direktvermarktern, Festveranstaltungen sowie Herstellern von Bedarfsgegenständen durchgeführt. Rund 1.400 Proben werden pro Jahr genommen.
Damit es erst gar nicht zu Hygienemissständen kommt, führt das Veterinär- und Verbraucherschutzamt auch Schulungen und Beratungen für Lebensmittelunternehmer durch, z. B. bei Betriebsübernahmen und Neueröffnungen.