Betriebssicherheit

Die Betriebssicherheitsverordnung stellt Anforderungen zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Unternehmer, zur Benutzung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitnehmer und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Arbeitsmittel sind die Maschinen, Anlagen und Geräte die in Betrieben eingesetzt werden.

Erteilung von Genehmigungen nach Betriebssicherheitsverordnung:
Tankstellen, Dampfkessel, Gefahrstofflagerung

Erforderliche Unterlagen

Bei Genehmigungsverfahren Kontakt zum jeweiligen Sachbearbeiter aufnehmen.

Kosten

Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach § 18 BetrSichV bei folgenden Errichtungskosten (EK) - bis 500.000 €:
4 ‰ der Errichtungskosten, mindestens 700 €

Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach § 18 BetrSichV bei folgenden Errichtungskosten (EK) - von 500.001 € - 5.000.000 €:
3 ‰ der Errichtungskosten, mindestens 2.500 €

Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach § 18 BetrSichV bei folgenden Errichtungskosten (EK) - mehr als 5.000.000 €:
15.000 € + 1 ‰ des 5.000.000 € übersteigenden Betrages der Errichtungskosten

Änderung von Erlaubnissen nach § 18 BetrSichV:
50 % der Gebühr von 56.20.01-002 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bau- und Umweltamt
Gewerbeaufsicht
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Ravensburg

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Tel. 0751 85-4170

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Tel.: 0751 85-4183

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