Betriebssicherheit
Die Betriebssicherheitsverordnung stellt Anforderungen zur Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Unternehmer, zur Benutzung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitnehmer und für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen. Arbeitsmittel sind die Maschinen, Anlagen und Geräte die in Betrieben eingesetzt werden.
Erteilung von Genehmigungen nach Betriebssicherheitsverordnung:
Tankstellen, Dampfkessel, Gefahrstofflagerung
Erforderliche Unterlagen
Bei Genehmigungsverfahren Kontakt zum jeweiligen Sachbearbeiter aufnehmen.
Kosten
Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach § 18 BetrSichV bei folgenden Errichtungskosten (EK) - bis 500.000 €:
4 ‰ der Errichtungskosten, mindestens 700 €
Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach § 18 BetrSichV bei folgenden Errichtungskosten (EK) - von 500.001 € - 5.000.000 €:
3 ‰ der Errichtungskosten, mindestens 2.500 €
Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer überwachungsbedürftigen Anlage nach § 18 BetrSichV bei folgenden Errichtungskosten (EK) - mehr als 5.000.000 €:
15.000 € + 1 ‰ des 5.000.000 € übersteigenden Betrages der Errichtungskosten
Änderung von Erlaubnissen nach § 18 BetrSichV:
50 % der Gebühr von 56.20.01-002 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung