Kommunal- und Prüfungsamt
Das Kommunal- und Prüfungsamt ist organisatorisch direkt dem Landrat zugeordnet. Die Aufgaben gliedern sich in folgende Themenfelder:
- Rechtsaufsicht
- Wahlen
- interne Prüfung
- Statistik
- Zensus
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
- Hinweisgeberschutz
- Antikorruption
Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsicht, oft auch als Kommunalaufsicht bezeichnet, ist Ansprechpartnerin für die Städte (ohne Große Kreisstädte) und Gemeinden im Landkreis und berät diese in Fragen des öffentlichen Rechts, insbesondere des Kommunal-, Gemeindewirtschafts-, und Abgabenrechts. Neben der Beratung gibt es anzeige-, vorlage- und genehmigungspflichtige Vorgänge, die die Rechtsaufsicht prüfen muss.
Wahlen
Bei den Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen sowie den Bürgermeisterwahlen ist das Kommunal- und Prüfungsamt Wahlprüfungsbehörde. Bei der Kreistagswahl hat die Behörde die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der Wahl. Sie muss auch das Wahlergebnis ermitteln. Auch bei den Landtags-, Bundestags- und Europawahlen ist sie für die Organisation und Ermittlung der Wahlergebnisse verantwortlich (Kreiswahlleitung).
Interne Prüfung
Das Kommunal- und Prüfungsamt nimmt die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamts wahr. Es erbringt Beratungs- und Prüfungsleistungen für den Landkreis. Neben den gesetzlichen und übertragenen Aufgaben berät und begleitet das Kommunal- und Prüfungsamt den Kreis dabei, seine Aufgaben rechtmäßig und wirtschaftlich wahrzunehmen.
Fachstelle Statistik
Das Kommunal- und Prüfungsamt hat eine „Fachstelle Statistik“ eingerichtet, um relevante Daten bereitzustellen. Die zentralen Aufgaben der Fachstelle bestehen darin, die Fachämter und Dezernate in statistischen Fragen zu beraten sowie statistische Ergebnisse zusammenzustellen, auszuwerten und darzustellen.
Dienstleistungen
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein umfassendes Förderangebot des Landes Baden-Württemberg. Das Land Baden-Württemberg möchte über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördern, dass man ländlich geprägte Gemeinden und Dörfer strukturell entwickelt. Schwerpunktmäßig will man Hilfen anbieten...
- bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich,
- bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen,
- bei der Schaffung von Arbeitsplätzen,
- beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (zum Beispiel Dorfgemeinschaftshäuser)
Projektträger/innen und Zuwendungsempfänger/innen können sowohl Kommunen als auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. Aufnahmeanträge können nur Städte und Gemeinden stellen, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.
Das Kommunal- und Prüfungsamt des Landkreises bildet einen Koordinierungs-Ausschuss, um ...
- zu prüfen, ob die Aufnahmeanträge schlüssig sind,
- zu erreichen, dass es eine größtmögliche Abstimmung mit anderen Maßnahmen gibt, die die Struktur verbessern,
- und zu beurteilen, wie dringlich die eingereichten Projekte sind.
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Weiterführende Informationen
Hinweisgeberschutz
Am 02. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wurde die EU-Richtlinie 2019/1937 („Whistleblower-Richtlinie“) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 in nationales Recht umgesetzt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den besseren Schutz von hinweisgebenden Personen, die, im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit, Informationen über gesetzliche Verstöße erlangt haben. Diese hinweisgebenden Personen können Verstöße, unter dem in diesem Gesetz vorgegebene Schutz, melden oder offenlegen.
Hinweisgebende Personen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.
Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte des Landkreises Ravensburg sowie Beschäftigte im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit beim Landkreis Ravensburg können ihre Hinweise an folgende Meldestellen richten:
Bundesamt für JustizBundesanstalt für FinanzdienstleistungenBundeskartellamt
Weiterführende Links:
HinweisgeberschutzgesetzRichtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden
Antikorruption
Der Leiter des Kommunal- und Prüfungsamtes ist Antikorruptionsbeauftragter des Landkreises und damit Ansprechpartner für die Kreisverwaltung und die Bürgerinnen und Bürger auf dem Gebiet der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung.
Kontakt: antikorruptionsbeauftrager@rv.de.
Ihr anonymer Hinweis an die Polizei
Für die Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität nutzt die Polizei Baden-Württemberg ein webbasiertes System, dem sich auch der Landkreis Ravensburg angeschlossen hat.
Dieses Programm ermöglicht es, Hinweise zu Korruption und Wirtschaftskriminalität anonym, also ohne Rückschlüsse auf die absendende Person, entgegenzunehmen und zugleich mit der absendenden Person zu kommunizieren, nachzufragen und zum Beispiel auch Plausibilitätsprüfungen vorzunehmen. Auch die hinweisgebende Person selbst kann Nachfragen zum Fall stellen.
Um zur anonymen Hinweisabgabe zu gelangen, kopieren Sie bitte die folgende Internetadresse in Ihren Browser: https://www.bkms-system.net/bw-korruption.
Vertrauensanwalt
Der Antikorruptionsbeauftragte des Landkreises kann Hinweisgebern aus rechtlichen Gründen keine Vertraulichkeit zusichern. Der Landkreis Ravensburg hat deshalb einen Vertrauensanwalt bestellt. Er nimmt von Bürger/innen, Mitarbeiter/innen und Geschäftspartnern /innen Hinweise auf Korruptionsstraftaten entgegen, prüft diese auf ihre Glaubwürdigkeit und strafrechtliche Relevanz und meldet bei Vorliegen hinreichender Verdachtsmomente den Sachverhalt dem Kommunal- und Prüfungsamt des Landkreises Ravensburg. Hierbei wird er als selbständiger und unabhängiger Rechtsanwalt tätig, der aufgrund seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht dem/der Hinweisgeber/in auf Wunsch Vertraulichkeit bzw. Anonymität gegenüber dem Landkreis und Dritten zusichern kann.
Bitte unterstützen Sie die Landkreisverwaltung bei der Aufklärung von Korruptionssachverhalten.
Vertrauensanwalt
Rechtsanwalt Michael Rohlfing
Zerrennerstr. 11
75172 Pforzheim
Telefon: + 49 7231 39763-47
Telefax: + 49 7231 39763-10
E-Mail: m.rohlfing@bender-harrer.de
Internet: http://www.bender-harrer.de
Zensus-Erhebungsstelle
Im Jahr 2022 fand in Deutschland wieder ein Zensus statt. Stichtag war der 15. Mai 2022. Diese statistische Erhebung ermittelte, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Die Erhebungsstelle beim Landratsamt Ravensburg war eingerichtet für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebung in den Gemeinden und Städten des Landkreises mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Wangen, Leutkirch und Ravensburg, die eine eigene Erhebungsstelle hatten.

