Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund § 29 Abs. 2 StVO

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen möchte, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen
  • Rallye-Sonderprüfungen
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Triathlon-Veranstaltungen
  • Volksradfahren
  • Fußmärsche
  • Staffelläufe
  • Volkswandern
  • Umzüge
  • Straßenfeste
  • Traditionsveranstaltungen
  • Märkte

Erforderliche Unterlagen

Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen wird folgendes benötigt:

  • Lageplan
  • Beschilderungsplan, ggf. Umleitungsplan
  • Versicherungsbestätigung
  • Veranstaltererklärung
  • Amtshilfeersuchen für die Übernahme der Beschilderung auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen

Bei Veranstaltungen die nicht auf öffentliche Straßen stattfinden:

  • Lageplan
  • Beschilderungsplan, ggf. Umleitungsplan
  • Amtshilfeersuchen für die Übernahme der Beschilderung auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen

Kosten

Je nach Umfang der Veranstaltung.

Wichtiger Hinweis

Je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung bis zu zwei Monaten.

Formulare

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Straßenamt
Zentrale Dienste
Ravensburg

Frau Messerschmidt
Tel.: 0751 85-5219
Fax: 0751 85-775219
Mail: Strassenverkehr@rv.de