Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund § 29 Abs. 2 StVO
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese in der Regel mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen möchte, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.
Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:
- motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
- Rennen mit Kraftfahrzeugen
- Rallye-Sonderprüfungen
- Oldtimer-Veranstaltungen
- Radrennen
- Triathlon-Veranstaltungen
- Volksradfahren
- Fußmärsche
- Staffelläufe
- Volkswandern
- Umzüge
- Straßenfeste
- Traditionsveranstaltungen
- Märkte
Erforderliche Unterlagen
Bei Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen wird folgendes benötigt:
- Lageplan
- Beschilderungsplan, ggf. Umleitungsplan
- Versicherungsbestätigung
- Veranstaltererklärung
- Amtshilfeersuchen für die Übernahme der Beschilderung auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
Bei Veranstaltungen die nicht auf öffentliche Straßen stattfinden:
- Lageplan
- Beschilderungsplan, ggf. Umleitungsplan
- Amtshilfeersuchen für die Übernahme der Beschilderung auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen
Kosten
Je nach Umfang der Veranstaltung.
Wichtiger Hinweis
Je nach Art, Ort und Umfang der Veranstaltung bis zu zwei Monaten.
Formulare
- Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (§ 29 Abs. 2 StVO) (PDF,609 KB)
- Veranstaltung auf nicht öffentlichem Verkehrsgrund (§29 Abs. 2 StVO) (PDF,558 KB)
- Veranstaltererklärung mit Versicherungsbestätigung (PDF,144 KB)
- Antrag Prozession, kirchliche Veranstaltung oder ähnliches (PDF,397 KB)
- Amtshilfeersuchen für die Übernahme der Beschilderung auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (PDF,1 MB)