Aufenthaltsrecht
Die Ausländerbehörde befasst sich mit verschiedenen Aufenthaltsrechten. Darunter fällt bereits eine visumsfreie Einreise oder eine Einreise mittels Visum. Die daran anknüpfenden längerfristigen Aufenthaltstitel wie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis werden hier geprüft.
In Visumverfahren werden die zuständigen Ausländerbehörden ebenfalls regelmäßig von den Botschaften beteiligt.
Wichtige Hinweise
Die Prüfung von Aufenthaltstiteln richtet sich vorrangig nach dem Aufenthaltsgesetz. Vor Erteilung bedarf es einer Antragstellung sowie der Vorlage von Nachweisen, welche den Aufenthaltszweck begründen. Je nach Einzelfall werden zudem ggf. noch weitere Unterlagen für die Bearbeitung benötigt.