Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche aus Familien, die ein geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen bekommen, sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Zu diesen Leistungen gehören Zuschüsse zum Mittagessen, Nachhilfeunterricht, Lernmaterial, Teilnahme an Sport-, Freizeit- und Kulturangeboten, Tagesausflüge und Klassenfahrten oder Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler.
Voraussetzungen
Leistungsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie selbst folgende Leistungen beziehen:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II)
- Sozialgeld
- Sozialhilfe nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ablauf
Fast alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets beantragen Sie zusammen mit dem Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II. Ein gesonderter Antrag ist nur für die Bedarfe für zusätzliche Lernförderung notwendig. Die Bewilligungsentscheidung erhalten Sie in der Regel gesondert, nach Vorlage entsprechender Nachweise.
Im Internet können Sie unter www.bildungspaket.bmas.de weitere Informationen finden.
Formulare
- Antrag zur Bildung und Teilhabe (219 KB)
- Flyer zur Bildung und Teilhabe (847 KB)