Soziales Entschädigungsrecht
Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, Kriegs-, Wehr- und Zivildienstgeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR, die eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten. Ziel der Entschädigung ist es, gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen der Beschädigung, des Unrechts oder der Gewalttat auszugleichen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich unter anderem im Bundesversorgungsgesetz und im Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Formulare
- Antrag Versorgung OEG (285 KB)
- Antragsvorblatt (82 KB)
- Merkblatt OEG (185 KB)
- Antrag Versorgung IfSG (157 KB)