Soziales Entschädigungsrecht
Leistungen der Sozialen Entschädigung können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Personengruppen erhalten:
- Opfer von Gewalttaten,
- Impfgeschädigte,
- Kriegs-, Wehr- und Zivildienstgeschädigte,
- Opfer staatlichen Unrechts in der DDR,
die eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Die Entschädigung soll gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen der Beschädigung, des Unrechts oder der Gewalttat ausgleichen. Die Entschädigung ist unter anderem im Bundesversorgungsgesetz und im Opferentschädigungsgesetz (OEG) geregelt.
Downloads
- Antrag Versorgung OEG (285 KB)
- Antragsvorblatt (82 KB)
- Merkblatt OEG (185 KB)
- Antrag Versorgung IfSG (157 KB)