Soziales Entschädigungsrecht

Leistungen der Sozialen Entschädigung können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Personengruppen erhalten:

  • Opfer von Gewalttaten,
  • Impfgeschädigte,
  • Kriegs-, Wehr- und Zivildienstgeschädigte,
  • Opfer staatlichen Unrechts in der DDR,

die eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.

Die Entschädigung soll gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen der Beschädigung, des Unrechts oder der Gewalttat ausgleichen. Die Entschädigung ist unter anderem im Bundesversorgungsgesetz und im Opferentschädigungsgesetz (OEG) geregelt.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Besnard
Tel.: 0751 85-3112
Fax: 0751 85-773112
Mail: si@rv.de