Betreuungsbehörde
Das Betreuungsgericht kann für Erwachsene, die wegen einer Behinderung ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können und keine Vollmacht erteilt haben, eine rechtliche Betreuung für bestimmte Aufgabenkreise anordnen. Die Vermögenssorge und die Gesundheitssorge sind Beispiele für solche Aufgabenkreise.
Dazu ermittelt die Betreuungsbehörde den Sachverhalt. Sie berät Betroffene über Alternativen wie beispielsweise eine Vorsorgevollmacht und schlägt eine/n geeignete/n Betreuer/in vor. Zudem berät sie ehrenamtliche Betreuer/innen.