Betreuungsbehörde

Das Betreuungsgericht kann für Erwachsene, die wegen einer Behinderung ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können und keine Vollmacht erteilt haben, eine rechtliche Betreuung für bestimmte Aufgabenkreise anordnen. Die Vermögenssorge und die Gesundheitssorge sind Beispiele für solche Aufgabenkreise.

Dazu ermittelt die Betreuungsbehörde den Sachverhalt. Sie berät Betroffene über Alternativen wie beispielsweise eine Vorsorgevollmacht und schlägt eine/n geeignete/n Betreuer/in vor. Zudem berät sie ehrenamtliche Betreuer/innen.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Sozial- und Inklusionsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
Ravensburg

Frau Besnard
Tel.: 0751 85-3112
Fax: 0751 85-3306
Mail: si@rv.de