Ackerbau
Saatgut für Bracheflächen zu verschenken
Im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt des Ministeriums Ländlicher Raum können ackerbauliche Betriebe kostenlos Saatgut für Bracheflächen und Saatgut für Wildpflanzenmischungen als Biogassubstrat bekommen. Blühstreifen und Blühflächen sind sehr förderlich für Wildbienen und andere Insekten und spielen gerade in unserer Region mit hohem Anteil an Silomais eine wichtige Rolle zur Förderung der Biodiversität.
Dieses Saatgut dürfen Sie nur für Flächen verwenden, die keine anderweitige Förderung der Saatgutkosten erhalten.
Erlaubt ist es bei Ökoregelung 1a. Nicht erlaubt ist es für die Ökoregelung 1b oder für FAKT-Maßnahmen.
Mitmachen können alle Landwirte und Landwirtinnen, die Blühflächen oder Blühstreifen von mindestens 0,1 Hektar bis maximal 2 Hektar Größe anlegen wollen. Die angesäte Fläche soll dann mehrjährig, mindestens 2 Jahre lang, erhalten bleiben. Die Vergabe erfolgt nach der Bestellung im September, so dass Sie möglichst bis Anfang Oktober aussäen können.
Sie können unter anderem zwischen einer wertvollen mehrjährigen Blühmischungen und einer ackerbaulich optimierten Kleegras-Kräuter-Mischung mit dem Fokus auf „sauberen“ Beständen und N-Fixierung wählen. Außerdem gibt es spezielle starkwüchsige Wildpflanzenmischungen, die man in der Biogasanlage nutzen kann.
Wenn Sie bestellen, müssen Sie die Flächenkennzeichnung (Schlagname, Flurstücksnummer, Koordinaten, etc..), die Flächengröße (Saatgutmenge) und Ihre Kontaktdaten angeben. Sie können nach genaueren Informationen und geeigneten Saatgutmengen fragen.
- Blühende Landschaft Süd Spätsommeraussaat
Für Spätsommeraussaat optimierte Blühmischung mit einheimischen Wildarten,
fördert zahlreiche Insekten, aber auch Niederwild. - Veitshöchheimer Bienenweide
Besonders artenreiche Blühmischung mit einheimischen Wildarten,
fördert zahlreiche Insekten, aber auch Niederwild. - Wildbienen- und Schmetterlingssaum
Reine und besonders insektenfreundliche Wildartenmischung, die aber erst im zweiten Jahr in die Gänge kommt.
Nur geeignet für lange Standzeiten auf sonnigen und möglichst mageren Standorten (3-5 Jahre). - Mehrjährige Kräuterkleegrasmischung
Multifunktionale Mischung für Stickstoffanreicherung, Bodenmelioration, Verfütterung und mit Nektarpflanzen. - BG 70-biodiversitätsfreundliche Wildpflanzenmischung als Biogassubstrat
Auf produktiven Flächen mit Düngung und einmal jährlicher Nutzung, Düngung/ Nutzung möglich.
Ökologisch optimierte Mischung zur Verwertung in der Biogasanlage. Düngung möglich. - Veitshöchheimer Hanfmix
Wegen Hanfanteil Meldung des Anbaus bei der BLE nötig (Aussaatflächenerklärung,
Meldung über Blühbeginn des Hanfes, Anbauanzeige), Aussaat erst im Frühjahr möglich. - Für Öko-Betriebe auf Blühbrachen:
Blühende Landschaft Süd Spätsommeraussaat
Zusammensetzung wie oben, Kulturartenkomponente 100 % ökologisch - Buntbrachemischung mehrjährig NRW, 100 % Öko-Anteil
Multifunktionale Mischung für Stickstoffanreicherung, Bodenmelioration, Verfütterung und mit Nektarpflanzen. - Extensive Biomassepflanzen Öko
Für produktive Flächen mit Düngung und einmal jährlicher Nutzung als Biogas.
Wegen Hanfanteil Meldung des Anbaus bei der BLE nötig (Aussaatflächenerklärung,
Meldung über Blühbeginn des Hanfes, Anbauanzeige); Aussaat im Frühjahr.
Bestellungen beim LTZ Augustenberg:
Julia Walter: julia.walter@ltz.bwl.de oder
Alexander Holstein: alexander.holstein@ltz.bwl.de oder
Telefon: 0721 9518140.
Weitere Informationen zu den Mischungskomponenten erhalten Sie auch bei
Markus Kreh, Landwirtschaftsamt Ravensburg
Email m.kreh@rv.de
Telefon 0751 85-6131
Terminübersicht für Öko-Regelungen, FAKT und SchALVO
Für die Maßnahmen bei den Ökoregelungen, bei FAKT und in Wasserschutzgebieten müssen Sie Termine beachten.
Die wichtigsten Termine (PDF,210 KB) haben wir hier zusammengestellt.
GLÖZ 5: Erosionsschutz
GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung
Betriebe mit Ackerfläche unabhängig von der Betriebsgröße müssen auf mindestens 80 % der Ackerflächen eine Bodenbedeckung sicherstellen.
Hier ist eine Zusammenstellung der Möglichkeiten zur Bodenbedeckung (PDF,215 KB).
GLÖZ 7: Fruchtwechsel
- Beim Fruchtwechsel ist ab dem Jahr 2025 zu beachten, dass in drei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei verschiedene Kulturen angebaut werden müssen.
- Auf mindestens 33% des Ackerlands muss ein jährlicher Wechsel der Hauptkultur stattfinden.
Dies kann erfolgen durch:- einen echten Wechsel der Hauptkultur, z.B. von Mais zu Weizen
- den Anbau einer Zwischenfrucht vor dem erneuten Anbau der gleichen Hauptkultur.
Die Zwischenfrucht kann dabei auch aus einer Untersaat hervorgehen und muss bis zum
31.12. des Jahres auf der Fläche bleiben.
- Weitere Informationen zu diesen Verpflichtungen, zu Ausnahmen und Fruchtwechselbeispiele folgen in Kürze.
Beim Fruchtwechsel ist ab dem Jahr 2025 zu beachten, dass in drei aufeinanderfolgenden Jahren mindestens zwei verschiedene Kulturen angebaut werden müssen.
Integrierter Pflanzenschutz (IPSplus)
Der „integrierte Pflanzenschutz“ ist ein Anbauverfahren, das vorrangig biologische, biotechnische, pflanzenzüchterische und anbau- und kulturtechnische Maßnahmen berücksichtigt. Die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel ist auf das notwendige Maß beschränkt. Nach dem Pflanzenschutzgesetz (§ 3) muss Pflanzenschutz nach den allgemeinen Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes durchgeführt werden. Die allgemeinen Grundsätze sind in Anhang III der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 europaweit für alle Mitgliedsstaaten verbindlich festgelegt. Die Mitgliedsstaaten müssen die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes kontrollieren.
Ackerbau landesspezifische Vorgaben (PDF,1,4 MB)
Die aktuellen Arbeitshilfen und Hinweise können beim LTZ abgerufen werden.
