Tierarzneimittel
Das im Jahr 2014 eingeführte Antibiotikaminimierungskonzept wurde im Rahmen der Novellierung des Tierarzneimittelgesetzes an den neuesten Kenntnisstand angepasst und weiterentwickelt. Ab 2023 müssen Antibiotikaanwendungen bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst werden. Die Mitteilungspflicht von Antibiotikaanwendungen geht hier von den Tierhaltern alleinig auf die Tierärzte über. Ebenso gibt es Abänderungen bei den Nutzungsarten und zum Teil bei den Bestandsuntergrenzen. Die Tierhalter müssen weiterhin die Mitteilung zum Tierbestand und den Tierbewegungen sowie eine Nullmeldung machen.
Links
Weitere Informationen zur Antibiotikadatenbank (LKV Baden-Württemberg
Rechtsgrundlagen:
Tierarzneimittelgesetz in der ab 01.01.2023 geltenden Fassung
Informationsseiten:
BVL - Die Bestimmung der Kennzahlen zu den Therapiehäufigkeiten
HI-Tier Antibiotika-Datenbank
Downloads
- Änderungen Mitteilungspflichten ab 2023:
- HIT Anleitungen (Stand Februar 2023)