Tierarzneimittel
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat das im Jahr 2014 eingeführte Antibiotika-Minimierungskonzept im Rahmen der Erneuerung des Tierarzneimittelgesetzes an den neuesten Kenntnisstand angepasst und weiterentwickelt. Ab 2023 muss man Antibiotika-Anwendungen bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfassen. Die Mitteilungspflicht von Antibiotika-Anwendungen geht hier von den Tierhaltern und Tierhalterinnen alleinig auf die Tierärzte und Tierärztinnen über. Ebenso gibt es Abänderungen bei den Nutzungsarten und zum Teil bei den Bestandsuntergrenzen. Die Tierhalter/innen müssen weiterhin die Mitteilung zum Tierbestand und den Tierbewegungen sowie eine Nullmeldung machen.
Maßnahmenplan
- Vorlage Maßnahmenplan (PDF,95 KB)
- Erläuterungen Maßnahmenplan Rind (PDF,117 KB)
- Handlungsempfehlung Minimierungsmaßnahmen Rind (PDF,137 KB)
- Erläuterungen Maßnahmenplan Schwein (PDF,111 KB)
- Handlungsempfehlungen Minimierungsmaßnahmen Schwein (PDF,76 KB)
- Erläuterungen Maßnahmenplan Geflügel (PDF,113 KB)
- Handlungsempfehlungen Minimierungsmaßnahmen Geflügel (PDF,76 KB)
Downloads
- Allgemeines
- HIT Anleitungen (Stand Februar 2023)
- Anleitung zur Eingabe des Tierbestandes und der Bestandsänderung (PDF,745 KB)
- Anleitung zur Eingabe der Nullmeldung (PDF,460 KB)
- Anleitung zur Mitteilung der Nutzungsart (PDF,708 KB)
- Änderung zur Eingabe der Tierhalter-Erklärung zur Beauftragung eines Dritten (PDF,896 KB)
- Anleitung zum Einrichten der Erinnerungsfunktion für TAM Meldungen (PDF,372 KB)