Tierarzneimittel
Am 1. April 2014 trat das 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG Novelle) in Kraft. Die neuen Regelungen zu antibiotisch wirksamen Tierarzneimitteln richten sich an bestimmte Halter/innen von Masttieren. Ein wesentliches Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu minimieren. Als wichtigste Neuerung erscheint ein staatliches Antibiotika-Monitoring mit einer bundesweit einheitlichen, zentralen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM-Datenbank). Halter/innen von Masttieren (Schweine, Rinder, Hühner und Puten) müssen einmalig über das bekannte HI-Tier-System (HIT) ihre Nutzungsart melden. Anschließend sind regelmäßige Meldungen zum Tierbestand (am Halbjahresanfang), zu Tierbewegungen (tagesgenau die Zu- und Abgänge) und zum Antibiotika-Einsatz abzugeben.
Downloads
- Fragen und Antworten Novelle ArzneimittelgesetzFachliche Information zu Biosicherheit (257 KB)
- Merkblatt Informationen zu Neuerungen in HIT-TAM (283 KB)
- Merkblatt Zustimmung zum Abruf der Therapiehäufigkeit (828 KB)
- Schriftliche Versicherung gemäß § 58b II S.2 Nr. 2 (144 KB)
- Anzeige eines Dritten (146 KB)