Werbeanlagen an Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen

Sie wollen Werbeanlagen an Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen aufstellen?
Für Werbeanlagen ist ein Baugesuch bei der zuständigen Baurechtsbehörde zu stellen. Dies gilt auch für Werbeanlagen die nach der LBO als verfahrensfrei eingestuft werden.

Vom Straßenamt können Vorabinformationen zu erforderlichen Abständen an Kreisstraßen und Regelungen innerorts/außerorts gegeben werden.

Erforderliche Unterlagen

Beschreibung der geplanten Werbeanlage mit folgenden Angaben:
  • Angaben zum Eigentümer der Werbeanlage (Vor- und Zunahme, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse)
  • Art und Verwendungszweck der Werbung (z.B. Hofladen)
  • Material und Größe der Werbeanlage (z.B. PVC 1,0 m x 1,5 m)
  • Anbringungsort (Abstand zur Straße, Höhe über Fahrbahnniveau)
  • Angaben zur Verankerung und Sicherung (ggf. Statischer Nachweis)

Lageplan in geeignetem Maßstab. Bitte die Stelle kennzeichnen, an der die Werbung angebracht werden soll. Foto kann gerne beigelegt werden

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Straßenamt
Betriebsdienst
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Herr Niederbröker
Tel.: 0751 85-2413
Mail: M.Niederbroeker@rv.de