Werbeanlagen an Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen
Sie wollen Werbeanlagen an Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen aufstellen?
Für Werbeanlagen ist ein Baugesuch bei der zuständigen Baurechtsbehörde zu stellen. Dies gilt auch für Werbeanlagen die nach der LBO als verfahrensfrei eingestuft werden.
Vom Straßenamt können Vorabinformationen zu erforderlichen Abständen an Kreisstraßen und Regelungen innerorts/außerorts gegeben werden.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Eigentümer der Werbeanlage (Vor- und Zunahme, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse)
- Art und Verwendungszweck der Werbung (z.B. Hofladen)
- Material und Größe der Werbeanlage (z.B. PVC 1,0 m x 1,5 m)
- Anbringungsort (Abstand zur Straße, Höhe über Fahrbahnniveau)
- Angaben zur Verankerung und Sicherung (ggf. Statischer Nachweis)
Lageplan in geeignetem Maßstab. Bitte die Stelle kennzeichnen, an der die Werbung angebracht werden soll. Foto kann gerne beigelegt werden