Welche Veränderungen muss ich mitteilen
Oft wirken sich Änderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnisse auf einen Anspruch aus. Das heißt, dass sich Leistungen entweder erhöhen oder verringern. Daher benötigt das Jobcenter Ihre Angaben immer zeitnah.
Voraussetzungen
Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben in Anträgen und den Anlagen vollständig und richtig sind – auch die der anderen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Als Vertreter/in Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind Sie dafür verantwortlich.
Ablauf
Sie müssen dem Jobcenter mitteilen, wenn:
- Sie umziehen oder es eine Änderung der Personenzahl in Ihrer Bedarfsgemeinschaft gibt, zum Beispiel bei:
- Eheschließung oder Trennung
- Zuzug Partner*in oder Auszug eines Familienmitgliedes
- Geburt eines Kindes,
- Sie eine schulische oder betriebliche Ausbildung oder ein Studium aufnehmen,
- Sie eine Arbeit aufnehmen (dazu: Beginn, Umfang, Arbeitgeber, erster Lohnzufluss oder Arbeitsvertrag),
- Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren,
- Sie den Arbeitgeber wechseln oder eine zusätzliche Beschäftigung aufnehmen,
- sich Ihr Beschäftigungsumfang von versicherungspflichtig auf versicherungsfrei verringert,
- sich Ihr Beschäftigungsumfang von versicherungsfrei auf versicherungspflichtig erhöht,
- sich Namensänderungen ergeben,
- eine Ortsabwesenheit ansteht,
- Sie einen Rentenanspruch haben oder der Rentenanspruch wegfällt,
- Sie die Pflege einer anderen Person übernehmen oder die Pflege entfällt,
- Sie eine medizinische oder berufliche Rehabilitation aufnehmen,
- Sie eine Maßnahme in einer Werkstatt für behinderte Menschen aufnehmen – dann Wegfall der SGB II – Leistungen.