Bedarfsgegenstände

Die Lebensmittelüberwachung ist für eine Vielzahl von Produktgruppen verantwortlich, deren rechtliche Bestimmungen ständig überprüft werden – darunter auch die sogenannten „Bedarfsgegenstände“.

Als Bedarfsgegenstand gilt, was mit Lebensmitteln oder dem menschlichen Körper in Berührung kommt, also zum Beispiel diverse Küchenutensilien, aber auch Bekleidung, Spielzeug und Schmuck.

Der Gesetzgeber hat zum Schutze der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren teils hohe Anforderungen definiert. So wird strengstens überwacht, welche Materialien für die Herstellung dieser Bedarfsgegenstände verwendet werden und dass im alltäglichen Gebrauch keine Gefahr von ihnen ausgeht.

Weitere Informationen finden Sie hier

Betrieb nach Bedarfsgegenständeverordnung anzeigen (PDF,203 KB)

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