Waffenrecht

Terminvereinbarung zur Abgabe von Waffen und Munition

Das Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) hat der Gesetzgeber das Waffengesetz grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Europarechtliche Vorgaben und anlassbezogene Änderungen führten in den letzten 20 Jahren mehrfach zu weiteren Änderungen. Die letzten Änderungen traten am 1. September 2020 in Kraft.

Das Waffengesetz (WaffG) dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt unter anderem alle Fragen des Umgangs mit Waffen oder Munition, wie zum Beispiel den Erwerb und Besitz, das Führen und Schießen, die Aufbewahrung sowie die Herstellung und den Handel.

Zudem regelt es, unter welchen Voraussetzungen jemand eine Waffe besitzen darf. Darüber hinaus reglementiert es die Erlaubnisse und Ausnahmen für bestimmte Fälle und Personengruppen wie Jäger und Sportschützen aber auch die Verbote bestimmter Waffen oder Munition. Die Vorschriften des WaffG werden zudem durch eine Rechtsverordnung (Allgemeine Waffengesetz-Verordnung - AWaffV) spezifiziert und ergänzt.

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Der Vollzug des Waffenrechts obliegt den zuständigen Kreispolizeibehörden. Diese sind im Landkreis Ravensburg neben dem Rechts- und Ordnungsamt des Landratsamt Ravensburg die Großen Kreisstädte Ravensburg, Weingarten, Wangen im Allgäu, Leutkirch im Allgäu mit den Gemeinden Aitrach und Aichstetten sowie die Verwaltungsgemeinschaft Bad Waldsee mit Bergatreute.

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