Teilhabeplanung und Inklusion
Sozialplanung im Fachbereich Teilhabe und Inklusion
Die Sozialplanung im Fachbereich Teilhabe und Inklusion übernimmt unter anderem die konzeptionelle Planung und Weiterentwicklung sowie die Koordination der Hilfen für Menschen mit Behinderung. Dies betrifft zum Beispiel Angebote in den Bereichen Arbeit, Wohnen oder familienentlastende Hilfen.
Dafür steht die Sozialplanung im stetigen Austausch mit den leistungserbringenden Träger/innen von Einrichtungen und Diensten, den Kommunalen Behindertenbeauftragten, dem Beirat Inklusion, verschiedenen Interessenvertretungen, regionalen Kooperations- und Netzwerkpartner/innen, Behörden sowie Menschen mit Unterstützungsbedarf.Zusammen mit diesen Akteuren/Akteurinnen fördert die Sozialplanung zudem die Umsetzung von Inklusion im Landkreis Ravensburg im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Grundlagen der Sozialplanung für Menschen mit körperlicher, geistiger und mehrfacher Beeinträchtigung bilden die Ziele und Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention sowie der Teilhabeplan (2012) des Landkreises Ravensburg.
Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören:
- Umsetzung von Inklusion im Landkreis Ravensburg in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten, dem Beirat Inklusion und weiteren Interessenvertretungen des Landkreises
- Konzeptionierung, Planung und Weiterentwicklung von Angeboten für Menschen mit Behinderung sowie Rückbindung an politisch verantwortliche Stellen
- Analyse und Bewertung regionaler Angebote für Menschen mit Behinderung auf der Grundlage erhobener Daten sowie unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Versorgung, Dezentralisierung und Sozialraumorientierung
- Begleitung, Initiierung und Leitung von verschiedenen regionalen Arbeitsgruppen, Gremien und Projekten
- fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit
Weiterführende Informationen
Downloads
- Die UN-Behindertenrechtskonvention finden Sie hier (PDF,173 KB)