Forstaufsicht

Das Forstamt sorgt für die Einhaltung forstgesetzlicher Vorschriften, insbesondere der Bestimmungen des Landeswaldgesetzes, wie zum Beispiel Grundpflichten des Waldbesitzers/der Waldbesitzerin bei der Waldbewirtschaftung.

Unter den so genannten Grundpflichten der Waldbesitzer/der Waldbesitzerin versteht das Gesetz die Bewirtschaftung des Waldes zum Wohle der Allgemeinheit insbesondere zur Erhaltung der Schutz-, Nutz-, Klimaschutz und Erholungswirkungen des Waldes.

Es ist unter anderem zuständig für die Genehmigungen von organisierten Veranstaltungen (zum Beispiel Sport- und Musikveranstaltungen, Orientierungsläufen etc.) und der Kennzeichnung von Rad- und Wanderwegen im Wald.

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Termin

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Kreisforstamt
Brielmayerstr. 2
88250 Weingarten

Herr Winkler
Tel.: 0751 85-6260
Fax: 0751 85-776260
Mail: s.winkler@rv.de oder fo@rv.de