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Freikontingent für gemeinnützige Einrichtungen/Vereine zur Entsorgung von Rest- und Sperrmüll
Wir möchten Abfall vermeiden, indem gespendete Güter einerseits wieder- oder weiterverwendet werden. Das ermöglichen zum Beispiel Gebrauchtwarenkaufhäuser oder Second-Hand-Läden. Manche Güter muss man andererseits erst zur Wiederverwendung vorbereiten. Das machen zum Beispiel Repair-Cafés.
Wir unterstützen deshalb gemeinnützige Einrichtungen und gemeinnützige Vereine bei Ihren Projekten zur Abfallvermeidung. Sie bekommen ein Freikontingent, um Restmüll und Sperrmüll zu entsorgen.
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
- Sie können jährlich bis zum 30. Oktober einen Antrag stellen, der sich dann auf das folgende Jahr bezieht.
- Sie müssen das Projekt benennen.
- Zugekaufte Ware kann man nicht berücksichtigen.
Downloads
Sperrmüllkarte 2025 - Gültigkeit
Die Sperrmüllkarte 2025 ist bis zum 31. März 2026 gültig.
Abfallkalender 2025 und Problemstoffsammlung 2025
Der Abfallkalender 2025 ist ab sofort in der Abfall App RV oder zum Download verfügbar.
Die Termine der Problemstoffsammlung 2025 sind ebenfalls verfügbar.
Müllblättle
- Müllblättle Nr. 11 2025 (PDF,887 KB)
- Müllblättle Nr. 10 2021 (PDF,17,2 MB)
- Müllblättle Nr. 9 2021 (PDF,3,6 MB)
- Müllblättle Spezial Nr. 8 2020 (PDF,1,4 MB)
- Müllblättle Nr. 7 2020 (PDF,2,3 MB)
- Müllblättle Nr. 6 2019 (PDF,844 KB)
- Müllblättle Nr. 5 2018 (PDF,400 KB)
- Müllblättle Nr. 4 2017 (PDF,2,2 MB)
- Müllblättle Nr. 3 2016 (PDF,1,3 MB)
- Müllblättle Nr. 2 2015 (PDF,3,1 MB)
- Müllblättle Nr. 1 2014 (PDF,1,2 MB)