Betreuungsbehörde
Das Betreuungsgericht kann für Erwachsene, die wegen einer Behinderung ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können und keine Vollmacht erteilt haben, eine rechtliche Betreuung für bestimmte Aufgabenkreise anordnen. Die Vermögenssorge und die Gesundheitssorge sind Beispiele für solche Aufgabenkreise.
Dazu ermittelt die Betreuungsbehörde den Sachverhalt. Sie berät Betroffene über Alternativen wie beispielsweise eine Vorsorgevollmacht und schlägt eine/n geeignete/n Betreuer/in vor. Zudem berät sie ehrenamtliche Betreuer/innen.
Selbstständige*r Berufsbetreuer*in im Landkreis Ravensburg gesucht!
Hier finden Sie unsere aktuelle Stellenausschreibung (PDF,239 KB) mit allen wichtigen Informationen zu dieser Tätigkeit. Ergänzende Informationen zu der Tätigkeit finden Sie im Ratgeber für Berufsanfänger*innen (PDF,702 KB).
Weitere Auskünfte zum Registrierungsverfahren und zu den Aufgaben einer rechtlichen Betreuer*in erhalten Sie gerne von:
Herr Eck: 0751/85-3327, s.eck@rv.de
Frau Stollenwerk: 0751/85-3335, c.stollenwerk@rv.de
Herr Johmann: 07522/996-3851, m.johmann@rv.de
