Güterbeförderung Fahrerbescheinigung
Fahrpersonal, welches im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen eingesetzt wird und das nicht einem Mitglied der Europäischen Union (EU) angehört, benötigt eine Fahrerbescheinigung.
Die Fahrerbescheinigung berechtigt die Fahrer, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmers zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag einer EU-Fahrerbescheinigung
- Weitere notwendige Unterlagen:
- die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz (Fotokopie)
- die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
- der Pass, Passersatz oder Ausweisersatz des Fahrpersonals
- der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
- Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation nachgewiesen durch:
Kopie des Führerscheins Vorder- und Rückseite(Alter Führerschein- Eintrag der Schlüsselzahl 95)
oder durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) (neuer Führerschein mit einer eigenständigen Berufskraftfahrer-Qualifizierungskarte)
Details unter Berufskraftfahrerqualifikation
Kosten
EUR 90,00