Berufskraftfahrende - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Wer die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE gewerblich nutzen will, muss dies separat zur Fahrerlaubnis beantragen. Seit dem 23.05.2021 wird die gewerbliche Nutzung der Berufskraftfahrer/innen in eine eigenständige Karte eingetragen und der sogenannte Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt, welcher zusätzlich zum Führerschein immer mitgeführt werden muss. Die Schlüsselzahl 95, die dafür bisher direkt in den Führerschein eingetragen wurde, entfällt.
Auch der FQN wird immer nur befristet für fünf Jahre ausgestellt und muss dann verlängert werden. Der neue FQN wird per Direktversand über die Bundesdruckerei in Berlin direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. Der Versand ist nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch innerhalb der EU möglich.
 
Informationen für den Antrag auf Verlängerung finden Sie unter dem Punkt „Verlängerung“ 

Wo Sie den Direktversand beantragen können und was Sie beachten müssen

  • Der FQN kann ausschließlich als Direktversand beantragt werden. Eine Abholung an einem der Standorte des Bürgerbüros ist nur im Falle einer Expressbestellung vorgesehen.
  • Für den Direktversand wird Ihre aktuelle Wohnanschrift an die Bundesdruckerei übermittelt.
  • Ihre Adressdaten werden zum ausschließlichen Zweck der Verwendung für den Direktversand des FQN an die Bundesdruckerei übermittelt.
  • Sollte sich während des Antragsverfahrens Ihre Anschrift ändern, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Mehrkosten, zum Beispiel bei einem erneuten Versand des FQN, tragen Sie selbst.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Antrag auf Ersatz
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie des aktuellen Führerscheins und des aktuellen FQN (falls bereits vorhanden)
  • Weiterbildungsmodule im Original oder Grundqualifikation im Original
  • Bitte bringen Sie zur Antragsabgabe immer Ihr Ausweisdokument mit.

Gebühren

  • Direktversand innerhalb Deutschland: 11,70 €
  • Direktversand innerhalb EU: 12,80 €
  • Expresslieferung: 17,10 €
  • Die Gebühren für die Ausstellung des FQN liegen zwischen 42,30 € - 55,20 €


    Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, haben Sie die Möglichkeit, ein biometrisches Lichtbild gegen eine Gebühr von 4,00 Euro an unserem Foto-Terminal zu erstellen. Wichtig: Dieses Foto kann nicht für andere Dokumente ausgedruckt werden. Es wird nur zur Erstellung Ihres FQNs benutzt.

Wichtige Hinweise

Sie sollten den Antrag spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit stellen. Wird der Antrag zu kurzfristig gestellt und die Gültigkeit Ihres FQN läuft in der Zwischenzeit ab, dürfen Sie keine gewerblichen Fahrten mehr mit dem LKW/Bus durchführen.

Formulare

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Fahrerlaubnis
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-1418
Fax: 0751 85-771411
Mail: fahrerlaubnis@rv.de