Berufskraftfahrende - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Wer die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE gewerblich nutzen will, muss dies separat zur Fahrerlaubnis beantragen. Seit dem 23.05.2021 wird die gewerbliche Nutzung der Berufskraftfahrer/innen in eine eigenständige Karte eingetragen und der sogenannte Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt, welcher zusätzlich zum Führerschein immer mitgeführt werden muss. Die Schlüsselzahl 95, die dafür bisher direkt in den Führerschein eingetragen wurde, entfällt.
Auch der FQN wird immer nur befristet für fünf Jahre ausgestellt und muss dann verlängert werden. Der neue FQN wird per Direktversand über die Bundesdruckerei in Berlin direkt zu Ihnen nach Hause geschickt. Der Versand ist nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch innerhalb der EU möglich.
Informationen für den Antrag auf Verlängerung finden Sie unter dem Punkt „Verlängerung“
Wo Sie den Direktversand beantragen können und was Sie beachten müssen
- Sie beantragen den FQN wird grundsätzlich als Direktversand. Eine Abholung an einem der Standorte des Bürgerbüros ist nur im Falle einer Expressbestellung vorgesehen.
- Für den Direktversand übermitteln wir Ihre aktuelle Wohnanschrift an die Bundesdruckerei.
- Wir übermitteln Ihre Adressdaten zum ausschließlichen Zweck der Verwendung für den Direktversand des FQNs an die Bundesdruckerei.
- Sollte sich während des Antragsverfahrens Ihre Anschrift ändern, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Mehrkosten, zum Beispiel bei einem erneuten Versand des FQN, tragen Sie selbst.
Was wir von Ihnen brauchen
- Antrag auf Verlängerung
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Kopie des aktuellen Führerscheins und des aktuellen FQN (falls bereits vorhanden)
- Weiterbildungsmodule oder Grundqualifikation (diese werden seit dem 23.05.2021 über das Berufskraftfahrerqualifikationsregister BQR elektronisch übermittelt. Wir können diese abrufen.)
- Bitte bringen Sie zur Antragsabgabe immer Ihr Ausweisdokument mit.
Gebühren
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Direktversand innerhalb Deutschlands: 14,20 € (Gebührenziffer 343.3)
- Direktversand innerhalb der EU: 15,60 € (Gebührenziffer 343.4)
- Expresslieferung: 20,60 € (Gebührenziffer 343.5)
- Die Gebühren für die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises liegen je nach Antragsart bei 15,80 Euro und 20,20 Euro (Gebührenziffern 343.1, 343.2). Zusätzlich müssen Sie 5,00 Euro für die Auskunft und Mitteilung an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (Gebührenziffer 146) und die Gebühr für eine der oben genannten Versandarten bezahlen.
Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, können Sie ein biometrisches Lichtbild gegen eine Gebühr von 4,00 Euro an unserem Foto-Terminal machen. Wichtig: Wir können dieses Foto nicht für andere Dokumente ausdrucken. Wir benutzen es nur zur Erstellung Ihres FQNs.
Wichtige Hinweise
Formulare
- Antrag auf Ersatz (PDF,204 KB)
- Antrag auf Verlängerung (PDF,198 KB)
- Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung (PDF,280 KB)
- Ärztekammer/Medizinsuche
- Informationen zu unserem Führerscheinfoto-Terminal
