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Verlängerung der Fahrerlaubnis

Hinweis: Bitte reichen Sie nicht die Originalversionen Ihrer Dokumente ein. Wir vernichten die eingereichten Dokumente nach der Bearbeitung.

Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sind auf 5 Jahre befristet. Sie können die jeweilige Klasse um 5 Jahre verlängern lassen.
 
Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen der Klassen C1 und C1E, die bis zum 27. Dezember 2016 erteilt wurden, gelten bis Sie 50 Jahre alt sind. Danach können Sie die Klassen ebenfalls um 5 Jahre verlängern lassen.

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Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Ravensburg,
  • Sie können den Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen
  • Sie reichen den Antrag persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg oder bei einem der Standorte des Bürgerbüros in Bad Waldsee, Leutkirch oder Wangen ein.

Bitte bringen Sie immer Ihr Ausweisdokument mit, wenn Sie den Antrag abgeben.

Was wir von Ihnen brauchen

  • Antrag auf Verlängerung
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild,
  • Bisheriger Führerschein
  • Augenärztliches Gutachten (Kopie reicht aus)
    • Nicht älter als 2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten (Kopie reicht aus)
    • Nicht älter als 1 Jahr
  • Leistungspsychologisches Gutachten 
    • Nicht älter als 1 Jahr
    • Nur bei Verlängerungen der Busklassen (D1, D1E, D, DE) ab dem 50. Lebensjahr
  • Behördliches Führungszeugnis Belegart "0"
    • Bei den Busklassen (D1, D1E, D, DE)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und liegen bei 35,70 Euro (Gebührenziffer 202.1). Zusätzlich müssen Sie Gebühren in Höhe von 1,00 Euro für die Meldung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister und 3,30 Euro für die Auskunft aus dem Fahreignungsregister bezahlen (Gebührenziffern 126.2, 145).
 
Die Prüfung des Antrags kostet 5,10 Euro (Gebührenziffer 201). Die Fahrerlaubnisbehörde oder das Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes je nach Abgabeort erhebt die Gebühr.

Wenn Sie Ihren Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde in Ravensburg abgeben, können Sie ein biometrisches Lichtbild gegen eine Gebühr von 4,00 Euro an unserem Foto-Terminal erstellen. Wichtig: Dieses Foto können Sie nicht für andere Dokumente ausdrucken. Wir nutzen das Foto, um Ihren Führerschein zu erstellen.

Wichtige Hinweise

  • Sie können den Antrag auf Verlängerung bereits ein halbes Jahr vor Ablauf der Befristung der einzelnen Fahrerlaubnisklassen stellen. Die Verlängerung erfolgt ab dem Datum der ursprünglichen Befristung für weitere 5 Jahre. 
  • Sie sollten den Antrag spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit stellen.
    • Stellen Sie den Antrag zu kurzfristig und die Gültigkeit läuft in der Zwischenzeit ab, dürfen Sie keine Fahrt mehr mit dem LKW/Bus durchführen.

Formulare

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Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Bürgerbüro Fahrerlaubnis
Kreishaus I
Friedenstraße 6
Ravensburg

Tel.: 0751 85-1416
Fax: 0751 85-771411
Mail: fahrerlaubnis@rv.de