Landkreisübergreifender Handwerkerparkausweis

Mit dem landkreisübergreifenden Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes während der Durchführung von Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten – im Zuständigkeitsbereich der Landkreise Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen in bestimmten Bereichen parken:

  • An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne diese zu bedienen, auch über die Höchstparkdauer hinaus
  • Im eingeschränkten Halteverbot nach Zeichen 286 StVO
  • Im Bereich von Bewohnerparkvorrechten
  • In verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb von gekennzeichneten Flächen
  • In Bereichen von Parkscheibenregelung auch über die Höchstparkdauer hinaus

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Kopie Gewerbeanmeldung
  • Kopie Kfz-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kopie Handwerkskarte

Kosten

Für die Jahresgenehmigung wird eine Gebühr von 100,- € und pro Folgeausweis 75,- € erhoben.

Termin

Terminvereinbarung

Persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Unsere Kontaktdaten finden Sie unten.

Kontaktboxbutton

Ihr direkter Kontakt

Landkreis Ravensburg
Straßenamt
Zentrale Dienste
Ravensburg

H. Wagner
Tel.: 0751 85-5214
Fax: 0751 85-775214
Mail: Strassenverkehr@rv.de