Insektenschonende Beleuchtung

Künstliches Licht kann erhebliche Auswirkungen auf die Insektenfauna haben. Durch verschiedene technische Vorkehrungen kann man diese Wirkungen minimieren.

Zum Schutz der Insekten vor den Auswirkungen von künstlichem Licht führt  § 21 des Naturschutzgesetzes verschiedene Regelungen auf. Neben dem Verbot der Fassadenbeleuchtung öffentlicher Gebäude ist die Beleuchtung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze insektenschonend auszuführen.

In dem Merkblatt „insektenschonende Beleuchtung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze“ haben wir eine Orientierungshilfe für die Praxis erstellt, die Sie auch für andere Beleuchtungsanlagen heranziehen können.

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