Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist in den §79 und §80 des SGB VIII verankert. Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen.
Dabei arbeitet die Jugendhilfeplanung der Stabsstelle Sozialplanung eng mit dem Jugendamt, anderen Behörden und den Trägern/Trägerinnen von Einrichtungen und Diensten anderen Organisationen zusammen. Der Fokus der Jugendhilfeplanung in der Stabsstelle Sozialplanung liegt momentan unter anderem im Aufgabenbereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Aufgabenschwerpunkte der Jugendhilfeplanung im Allgemeinen sind:

  • Konzeptionsentwicklung und Initiierung von Projekten zur Verbesserung der Vernetzung der Angebotsstruktur
  • Entwicklung und Initiierung von neuen Projekten oder Maßnahmen aufgrund geänderter Bedarfe und konzeptionelle Entwicklung von präventiven Angeboten
  • Evaluierung von innovativen Projekten bezüglich ihrer Wirkung auf Kinder und Jugendliche
  • Qualitätsentwicklungsprozesse anregen und begleiten
  • Regelmäßige Darstellung der Ergebnisse der Arbeit in den politischen Gremien, der Leitungsebene und in verschiedenen Arbeitskreisen und Institutionen

Umsetzung des Zukunftsplans Jugendarbeit

Die Umsetzung des Zukunftsplans Jugendarbeit liegt momentan im Fokus der Jugendhilfeplanung in der Stabsstelle Sozialplanung. Initiiert wurde der Zukunftsplan Jugendarbeit durch einen im Jahr 2014 gestellten Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen und eine im selben Jahr erfolgte Beauftragung des Jugendhilfeausschuss. Ziel der Erhebung war es, Strukturen, Angebote, Herausforderungen wie auch Entwicklungsziele der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis zusammenzutragen.Aus der durchgeführten Erhebung entstand 2017 ein Ergebnisbericht, auf dessen Grundlage ein Umsetzungsplan zu den Handlungsempfehlungen getroffen wurde.

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Landkreis Ravensburg
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Fax: 0751 / 85 773115
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